Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel Panoráma

Trenčianske Teplice s.r.o.   IČO: 363 34 227

Artikel Nr. 1
Einleitende Bestimmungen und Begriffe

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen /nachfolgend nur AGB/ wurden von der Gesellschaft Hotel Panoráma Trenčianske Teplice s.r.o. mit Sitz in Trenčianske Teplice, Nádražná ulica 1902/12, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Trenčín, Abteilung: S.r.o. Einlage Nummer: 14494/R, angenommen und genehmigt. Nachfolgend nur Hotel Panoráma.

Artikel Nr. 2
Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsabschluss

  1. Diese AGB gelten für alle vertraglichen Schuldverhältnisse, in die das Hotel mit dem Kunden als der anderen Vertragspartei bei der Erbringung oder Lieferung von Dienstleistungen eintritt, sofern deren Anwendung im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist
  2. Unter einem Vertrag versteht man eine Vereinbarung über den Umfang und Inhalt der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die entstanden ist:
    a/ in schriftlicher Form, in der die Willenserklärungen der Vertragsparteien einschließlich der Unterschriften ihrer bevollmächtigten Vertreter in derselben Urkunde enthalten sind, oder
    b/ auf der Grundlage einer vom Hotel bestätigten Bestellung des Kunden.
  3. Das Ersuchen gemäß Buchstabe b/ des vorstehenden Absatzes (nachfolgend nur Bestellung) wird vom Kunden gegenüber dem Hotel persönlich, schriftlich, per E-Mail vorgenommen. Das Vertragsverhältnis entsteht durch die Bestätigung /schriftlich oder per E-Mail/ der Bestellung des Kunden durch das Hotel.
  4. Die AGB sind ein integraler und untrennbarer Bestandteil des zwischen dem Hotel und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags. Abweichende Vereinbarungen im Vertrag oder in der Reservierungsbestätigung haben Vorrang vor dem Wortlaut der AGB.
  5. Mit dem Abschluss des Vertrags verpflichtet sich das Hotel, dem Kunden die Dienstleistung im vereinbarten Umfang und in der vereinbarten Qualität zu erbringen, wobei dem Kunden gleichzeitig die Pflicht entsteht, dem Hotel den Preis für die vereinbarten und erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen.
  6. Der Vertrag kann auch über einen Vermittler abgeschlossen werden, wobei gegenüber dem Hotel der Vermittler selbst als verpflichtete Person auftritt, sofern das Hotel keine schriftliche Zustimmung zu einer Änderung in der Person des verpflichteten Subjekts erteilt.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendwelche oder alle seine aus dem Vertrag resultierenden Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels an einen Dritten abzutreten oder zu übertragen, und ist nicht berechtigt, die gemieteten Räumlichkeiten an einen Dritten unterzuvermieten.

Artikel Nr. 3
Beherbergungsleistungen
Reservierung von Dienstleistungen

Die Reservierung kann der Besteller im eigenen Namen oder zugunsten eines Dritten vornehmen.
Das Hotel bestätigt dem Abnehmer (Gast) die Reservierung nach Erhalt der Bestellung durch den Gast in folgender Form:

  • schriftlich
  • elektronisch

Die Bestellung muss enthalten:

  • Vor- und Nachname des Gastes, im Falle einer Firma den Firmennamen
  • den Zeitraum der Inanspruchnahme der Hotelleistungen
  • Kontaktdaten: Adresse des Gastes, E-Mail-Kontakt
  • Zahlungsweise für die Dienstleistungen, im Falle einer Firma die Rechnungsdaten
  • Umfang und Art der bestellten Dienstleistungen

Das Hotel ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 6 Stunden oder am nächsten Werktag bei Gruppenreservierungen zu bearbeiten, und zwar durch Bestätigung der Reservierung oder durch Ablehnung.

Falls der Kunde an einer garantierten Reservierung interessiert ist, ist das Hotel berechtigt, vom Kunden die Zahlung einer Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % des Gesamtpreises der reservierten Unterkunft zu verlangen. Die Reservierung gilt seitens des Hotels ab dem Zeitpunkt der Zahlung der geforderten Anzahlung als garantiert.

Auf der Grundlage der Bestellung stellt das Hotel eine Anzahlungsrechnung in Höhe von mindestens 50 % des Gesamtpreises aus oder sendet eine Aufforderung zur Online-Zahlung. Nach Eingang der Zahlung ist die Reservierung bestätigt und verbindlich. Der Gast erhält eine Rechnung über die eingegangene Zahlung.

Beherbergungsbedingungen

Im Hotel darf nur ein Gast beherbergt werden, der zur Beherbergung angemeldet ist. Zu diesem Zweck legt er seinen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vor.

Falls sich ein Gast direkt ohne vorherige Reservierung einquartiert, ist er verpflichtet, bei der Ankunft den Gesamtpreis der Unterkunft zu bezahlen.

Bei der Inanspruchnahme von Leistungen auf Rechnung des Zimmers ist der Gast verpflichtet, den Hotelausweis vorzulegen und die Rechnung zu unterschreiben. Die Endrechnung bezahlt der Gast an der Rezeption bei Beendigung des Aufenthalts.

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer ab 14:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages vorzubereiten und dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Bereitstellung des reservierten Zimmers vor dem genannten Zeitpunkt, wenn das Hotel dem bei der Bestätigung der Reservierung zugestimmt hat.
  2. Reservierte Zimmer, die der Kunde nicht spätestens bis 18:00 Uhr des Ankunftstages übernommen hat, ist das Hotel berechtigt, einem anderen Kunden zu überlassen; dies gilt nicht, sofern eine spätere Ankunft des Kunden ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Ein Kunde, der sich vor 6:00 Uhr morgens im Hotel einquartiert, ist verpflichtet, den Unterkunftspreis für die gesamte vorherige Nacht zu bezahlen.
    Von einem Kunden, der eine Unterkunft vor 10:00 Uhr morgens verlangt und das Zimmer zur Unterbringung bereit ist, ist das Hotel berechtigt, die Zahlung von 50 % des Unterkunftspreises für die vorherige Nacht zu verlangen, jedoch ohne die Möglichkeit der Bereitstellung eines Frühstücks an diesem Tag.
    Im Falle einer Anforderung einer Unterkunft vor 14:00 Uhr ist das Hotel berechtigt, eine Gebühr von 15 € für jede angefangene Stunde vor dem genannten Zeitpunkt zu berechnen (sog. Early Check-in).
  4. Der Kunde ist verpflichtet, beim Einzug in das Zimmer jegliche Mängel, Unstimmigkeiten oder Beanstandungen unverzüglich nach deren Feststellung an der Hotelrezeption zu melden. Ebenso ist er verpflichtet, im Falle vorzugehen, wenn er jegliche Beschädigung des Zimmers, seiner Ausstattung oder seines Inventars feststellt. Falls das Hotel eine Beschädigung des Zimmers oder seines Inventars nach Beendigung des Aufenthalts des Kunden feststellt, ohne dass der Kunde diese Tatsachen an der Hotelrezeption gemeldet hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Hotel einen solchen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, am vereinbarten Abreisetag das Zimmer bis 10:00 Uhr freizumachen und zu verlassen, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde. Falls der Kunde das Zimmer nach diesem Zeitpunkt übergibt, ist das Hotel berechtigt, eine Gebühr von 15 € für jede angefangene Stunde zu berechnen (sog. Late Check-out) und nach 15:00 Uhr den vollen Unterkunftspreis für die nächste Nacht.
  6. Sofern der Preis für die erbrachten Dienstleistungen bei einem Einzelkunden den Betrag von 600 € übersteigt, ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen der Hotelrezeption die Rechnung für die bisher erbrachten Dienstleistungen unverzüglich zu bezahlen.
  7. Der Aufenthalt des Kunden, seine sonstigen Rechte und Pflichten im Verhältnis zum Hotel werden durch die Beherbergungs- und Reklamationsordnung des Hotels Panoráma**** geregelt. Die einzelnen Ordnungen sind für die Hotelgäste verbindlich.
  8. Sofern es der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen ist, gelten die Bestimmungen dieses Artikels der AGB auch für die Beherbergungsbedingungen von Gruppen, wobei der beherbergte Gast und die Person, die die Gruppenreservierung vorgenommen hat, für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Hotel gemeinsam und ungeteilt haften.

Artikel Nr. 4
Veranstaltungen

  1. Der Umfang der vom Hotel im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung erbrachten Dienstleistungen wird durch den Vertrag bestimmt. Falls die Dienstleistungen von den Vertragsparteien vereinbart, aber nicht genau spezifiziert wurden, ist das Hotel berechtigt, dem Veranstalter der Veranstaltung Dienstleistungen und Waren nach Bestimmung des Hotels im Rahmen des vereinbarten Budgets zu erbringen.
  2. Das Hotel ist verpflichtet, die vereinbarten Dienstleistungen ordnungsgemäß, rechtzeitig und in üblicher Qualität für die im Vertrag vereinbarte Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer zu erbringen. Die Qualität der erbrachten Dienstleistungen hängt von der Mitwirkung des Veranstalters ab, die vor allem in der Einhaltung des vereinbarten sachlichen und zeitlichen Ablaufplans der Veranstaltung besteht. Das Hotel behält sich das Recht vor, jegliche Bestellung des Veranstalters, die die Veranstaltung betrifft, abzulehnen, falls diese dem Hotel nicht im Voraus innerhalb einer angemessenen Frist zugestellt wurde. Die Durchführung dringender Änderungen in der Organisation der Veranstaltung aus Gründen, die auf Seiten des Veranstalters liegen, kann das Hotel von der Zahlung einer Bearbeitungs-/Storno-/Gebühr in der vom Hotel festgelegten Höhe abhängig machen.
  3. Der Veranstalter ist verpflichtet, spätestens sechs (6) Werktage vor Beginn der Veranstaltung die genaue Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer mitzuteilen, wobei eine Abweichung von der vereinbarten Anzahl in einem Bereich von maximal 10 % angenommen wird. Falls die Anzahl der Personen geringer ist, ist das Hotel berechtigt, eine Stornogebühr für die Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Kapazität in dem die 10%-Abweichung übersteigenden Umfang zu berechnen und/oder andere als die vereinbarten Räumlichkeiten bereitzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Veranstalter die Erbringung von Dienstleistungen für eine höhere Anzahl von Personen verlangt, wird das Hotel die maximale Anstrengung unternehmen, die billigerweise von ihm verlangt werden kann, um ihm unter Berücksichtigung der räumlichen und betrieblichen Kapazitäten zu entsprechen, jedoch ist es bei Dienstleistungen in dem die 10%-Abweichung übersteigenden Umfang berechtigt, die Erstattung der damit verbundenen erhöhten Kosten zu verlangen. Auf die Erbringung von Dienstleistungen für Personen, die die festgelegte Abweichung übersteigen, besteht kein Rechtsanspruch.
  4. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, bei der Veranstaltung den Verzehr eigener Speisen und Getränke zu ermöglichen, mit Ausnahme derjenigen, die das Hotel bereitgestellt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Falls der Veranstalter und/oder die Veranstaltungsteilnehmer auf der Grundlage einer besonderen vertraglichen Vereinbarung berechtigt sind, alkoholische Getränke, die nicht vom Hotel bereitgestellt wurden, mitzubringen und zu konsumieren, ist er verpflichtet, eine zusätzliche Servicegebühr – sog. Korkgeld – in der vom Hotel festgelegten Höhe zu bezahlen. In diesem Fall übernimmt der Veranstalter zugleich die volle Verantwortung für die legale Herkunft, die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die Erfüllung der steuerlichen bzw. zollrechtlichen Pflichten, die mit den mitgebrachten alkoholischen Getränken verbunden sind.
  6. Falls der Veranstalter und/oder die Veranstaltungsteilnehmer auf der Grundlage einer besonderen vertraglichen Vereinbarung berechtigt sind, Back- und Konditoreiwaren, die nicht vom Hotel bereitgestellt wurden, mitzubringen und zu konsumieren, ist der Veranstalter in vollem Umfang für die gesundheitliche Unbedenklichkeit und hygienische Eignung der Back- und Konditoreiwaren verantwortlich. Das Hotel ist im Einklang mit den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften, die im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens gelten, berechtigt, von jeder Art dieser Waren eine Kontrollprobe zu entnehmen und sie auf vorgeschriebene Weise für den erforderlichen Zeitraum aufzubewahren.
  7. Der Veranstalter haftet in vollem Umfang für Schäden (die insbesondere infolge von Beschädigung, Zerstörung, Verlust, Diebstahl entstanden sind), die am Eigentum des Hotels verursacht wurden und die in kausalem Zusammenhang mit dem Handeln des Veranstalters, der Veranstaltungsteilnehmer oder Dritter (z. B. Personen, die die Musikproduktion, Videoaufnahmen usw. bereitstellen) entstanden sind, die bei der Vorbereitung und/oder während des Verlaufs der Veranstaltung auf der Grundlage eines Verhältnisses zum Veranstalter oder zu den Veranstaltungsteilnehmern beteiligt waren. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Hotel den Schaden spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Schadensabrechnung zu ersetzen.
  8. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften, die sich auf seine Tätigkeit beziehen, einzuhalten. Falls für die Tätigkeit des Veranstalters, die Veranstaltung selbst oder irgendeinen ihrer in den Räumlichkeiten des Hotels realisierten Teile (Musik, Auftritt von Künstlergruppen oder Interpreten) oder für die gemäß dem Vertrag erbrachten Dienstleistungen und Waren eine Zustimmung, Äußerung, Stellungnahme, ein Vertrag, eine mit Organen der staatlichen Verwaltung oder der öffentlichen Verwaltung oder anderen Dritten abgeschlossene Vereinbarung erforderlich ist, oder falls ein solcher Dritter berechtigt ist, eine Geldbuße, Gebühr, Steuer, Lizenzgebühren oder andere geldliche oder nicht geldliche Leistungen infolge der Veranstaltung gemäß den geltenden Vorschriften zu erteilen oder zu fordern, einschließlich der Ansprüche aus geistigen Eigentumsrechten (Urheber, ausübende Künstler), ist der Veranstalter verpflichtet, eine solche Zustimmung, Äußerung, Stellungnahme sicherzustellen, die entsprechende Vereinbarung oder den entsprechenden Vertrag abzuschließen, die geldliche Leistung zu entrichten oder eine andere Leistung an den Dritten oder das Organ der staatlichen Verwaltung oder der öffentlichen Verwaltung in voller Höhe zu erbringen.
  9. Falls das Hotel auf der Grundlage einer rechtskräftigen Entscheidung eines Organs der staatlichen Verwaltung oder der öffentlichen Verwaltung oder eines anderen staatlichen Organs eine Leistung gemäß dem vorstehenden Absatz erbringt, ist der Veranstalter verpflichtet, diese Leistung dem Hotel auf die erste schriftliche Aufforderung innerhalb der dort genannten Frist zu erstatten).
  10. Das Hotel kann vom Veranstalter verlangen, dass er einen Sicherheitsdienst bereitstellt, wenn das Hotel dies angesichts der Umstände für gerechtfertigt hält. Jegliche mit dem Sicherheitsdienst verbundenen Kosten trägt ausschließlich der Veranstalter.
  11. Der Veranstalter ist berechtigt, in die genutzten Räumlichkeiten des Hotels jegliche Gegenstände, Sachen oder jegliche Installationen von Dekorationen im Zusammenhang mit der Veranstaltung nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels einzubringen. Im Interesse der Vermeidung der Entstehung eines möglichen Schadens ist der Veranstalter verpflichtet, deren Installation und Platzierung im Voraus mit dem Hotel abzustimmen. Diese Gegenstände müssen jedoch unmittelbar nach Ende der Veranstaltung entfernt werden und dürfen nicht vorübergehend oder dauerhaft in irgendwelchen Räumlichkeiten des Hotels, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, gelagert werden. Falls der Veranstalter seine in diesem Absatz genannten Pflichten verletzt, ist das Hotel berechtigt, diese Gegenstände und Sachen auf Kosten und Risiko des Veranstalters zu entfernen und aufzubewahren, und ist zugleich berechtigt, ihm eine Aufbewahrungsgebühr oder Miete zu berechnen.
  12. Falls die Veranstaltung die öffentliche Ordnung stören, die Interessen des Hotels und anderer Kunden einschränken oder gefährden kann, ist der Veranstalter verpflichtet, diese Tatsache dem Hotel ohne unnötigen Aufschub mitzuteilen. Das Hotel ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zur Verhinderung eines solchen Zustands zu ergreifen, wobei der Veranstalter verpflichtet ist, ihm die erforderliche Mitwirkung zu leisten.

Artikel Nr. 5
Technische Ausstattung

  1. Der Kunde ist berechtigt, die grundlegende technische Ausstattung der genutzten Räumlichkeiten zu den Bedingungen und zu dem Preis in dem von den Vertragsparteien vereinbarten Umfang zu nutzen.
  2. Falls sich die Vertragsparteien darauf schriftlich einigen, ist das Hotel verpflichtet, eine besondere technische Ausstattung von Dritten zu beschaffen; in einem solchen Fall haftet jedoch der Kunde für den fachgerechten Umgang mit einer solchen Ausstattung und für deren ordnungsgemäße Rückgabe. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel jeglichen Schaden zu ersetzen, der ihm infolge von Rechten Dritter entstanden ist, die sich auf den Umgang mit und die Nutzung einer solchen technischen Ausstattung beziehen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, eine Kontrolle und Erprobung der vom Hotel beschafften technischen Ausstattung innerhalb einer angemessenen Frist vor Beginn der Veranstaltung durchzuführen und alle Mängel bei dem zuständigen Mitarbeiter der technischen Abteilung des Hotels unverzüglich zu beanstanden, andernfalls haftet das Hotel nicht für ungeeignete technische Ausstattung oder deren Mängel.
  4. Andere als die vom Hotel beschaffte technische Ausrüstung darf der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels und nach vorheriger Genehmigung durch die technische Abteilung des Hotels verwenden. Diese Bestimmung bezieht sich ebenso auf die Verwendung von Telefonen oder anderen Kommunikationssystemen, die in den Räumlichkeiten des Hotels installiert oder an das System des Hotels angeschlossen sein können. Die Zustimmung des Hotels kann von der Zahlung einer besonderen Gebühr oder einer anderen Leistung abhängig gemacht werden (Pauschalerstattungen für den Stromverbrauch, Anschlussgebühr usw.).

Artikel Nr. 6
Preis für Dienstleistungen und Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel den Betrag gemäß der Bestellung und der anschließenden Bestätigung der Reservierung zu bezahlen. Das Hotel veröffentlicht die Preislisten auf seiner Internetseite und an der Hotelrezeption. Die Höhe des Preises kann sich je nach der aktuellen Belegung des Hotels unterscheiden.
  2. Ein Kunde, der Veranstalter einer Veranstaltung ist, ist zugleich verpflichtet, dem Hotel alle Dienstleistungen und Waren (einschließlich anderer damit zusammenhängender Kosten, z. B. den Preis für Speisen, Getränke und Dienstleistungen) zu bezahlen, die auf der Grundlage des Vertrags den beherbergten Personen und/oder den Veranstaltungsteilnehmern erbracht wurden.
  3. Falls irgendwelche Dienstleistungen oder Waren im Einklang mit dem Vertrag direkt dem Gast, der beherbergten Person oder in der Gruppenreservierung des Veranstalters berechnet werden, sind der Veranstalter und eine solche Person gemeinsam und ungeteilt verpflichtet, diese Kosten und den Preis der Leistung dem Hotel zu bezahlen.
  4. Die im Vertrag vereinbarten und in den geltenden Preislisten angegebenen Preise für Dienstleistungen enthalten die Mehrwertsteuer /MwSt./; der Unterkunftspreis enthält jedoch nicht die Kurtaxe. Die Kurtaxe wird bei der Abreise jedes Gastes direkt an der Rezeption bezahlt, gegebenenfalls durch den Vermittler der Veranstaltung. Falls es zu einer Änderung des MwSt.-Satzes seit dem Zeitpunkt der Preiskalkulation kommt, ist das Hotel bei der Rechnungsstellung verpflichtet, den entsprechenden MwSt.-Satz gemäß der besonderen Vorschrift, die die MwSt. regelt und zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung in Kraft ist, anzuwenden.
  5. Falls der Zeitraum zwischen dem Abschluss des Vertrags und dem ersten Tag der Veranstaltung/der Erbringung der Dienstleistung länger als 4 Monate ist und sich zugleich in diesem Zeitraum gemäß der Preisliste des Hotels die Preise für die vereinbarten Dienstleistungen erhöht haben, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise einseitig zu erhöhen, jedoch höchstens um 10 %, worüber das Hotel verpflichtet ist, den Kunden zu informieren.
  6. Sofern sich aus dem Vertrag zwischen dem Hotel und dem Veranstalter nichts anderes ergibt, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Anzahlung auf den vereinbarten Preis der Veranstaltung zu bezahlen. Die konkreten Bedingungen werden durch Vereinbarung beider beteiligter Parteien festgelegt.
  7. Sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wird, ist die Grundlage für die Abrechnung der Dienstleistungen des Hotels der Steuerbeleg – die Rechnung, die in der Regel am Tag der Abreise des Kunden aus den Räumlichkeiten des Hotels oder an dem Tag, an dem der Kunde alle bestellten Hotelleistungen in Anspruch genommen hat, ausgestellt wird. Die Rechnung muss alle Erfordernisse gemäß der besonderen Rechtsvorschrift enthalten, die zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung in Kraft ist.
  8. Die Steuerbelege (Rechnungen) des Hotels sind in voller Höhe innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab ihrer Ausstellung fällig, es sei denn, der Vertrag oder diese AGB legen eine andere Frist fest. Im Falle des Verzugs des Kunden mit der Zahlung ist das Hotel berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 1 % des geschuldeten Betrags für jeden Tag des Verzugs einschließlich des Tages der Zahlung zu berechnen. Die Verzugszinsen sind auf die erste schriftliche Aufforderung des Hotels innerhalb der in der Aufforderung genannten Frist fällig.
  9. Eine Zahlung, deren Wert 5.000 € übersteigt, darf nicht in bar geleistet werden. Der Wert einer Zahlung, die in mehrere gesonderte Zahlungen aufgeteilt ist, ist die Summe der Werte dieser Zahlungen, falls diese Zahlungen aus einem einzigen Rechtsverhältnis resultieren.
  10. Falls ein Kunde, dem vom Hotel ein Kredit oder besondere Zahlungsbedingungen gewährt wurden, mit der Erfüllung irgendeiner geldlichen Verbindlichkeit gegenüber dem Hotel im Verzug ist, ist das Hotel berechtigt, diesen Kredit oder diese besonderen Bedingungen einseitig zu widerrufen, und alle unbezahlten Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber dem Hotel werden fällig.
  11. Die Zahlung mit Kreditkarte kann sowohl vor als auch nach der Inanspruchnahme der Hotelleistungen erfolgen, und zwar auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten, für die Durchführung der Zahlung erforderlichen Daten. Das Hotel behält sich das Recht vor, eventuelle Differenzen, die bei seiner Abreise festgestellt werden (z. B. verursachter Schaden usw.), nachträglich von der Kreditkarte des Kunden abzubuchen, womit der Kunde bei der Aufgabe der Bestellung seine ausdrückliche Zustimmung erteilt; in diesem Fall ist das Hotel verpflichtet, den Kunden schriftlich über jegliche nachträgliche Abbuchung von Differenzen von der Kreditkarte des Kunden und über die Gründe für eine solche nachträgliche Abbuchung zu informieren.

Artikel Nr. 7
Stornobedingungen

Stornobedingungen für Einzelreservierungen:

  1. Falls es zur Stornierung der Unterkunft oder der vereinbarten Dienstleistungen kommt, ist die Stornierung 48 Stunden ab dem voraussichtlichen Anreisetag möglich (z. B. wenn der Anreisetag der 24. Tag des Monats ist, dann ist eine kostenlose Stornierung bis zum 21. Tag des Monats bis 24:00 Uhr möglich).
  2. Bei einer Stornierung der Unterkunft vor diesem Termin wird die gezahlte Anzahlung dem Gast nicht zurückerstattet.
    In einem solchen Fall kann er sie bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres in Anspruch nehmen.
    Nach diesem Termin verfällt die gezahlte Anzahlung für den Aufenthalt und der Gast hat auch keinen Anspruch auf eine Erstattung.
  3. In außergewöhnlichen Fällen (Krankheit, Todesfall u. Ä.) kann das Hotel auf den Anspruch auf die Stornogebühr verzichten, und zwar auf der Grundlage der Zusendung einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail), eines nachweisbaren Belegs über einen schwerwiegenden Grund für die Stornierung. In diesen Fällen liegt es im Ermessen der Hotelleitung.
    In einem solchen Fall wird die Anzahlung nicht zurückerstattet und der Gast kann sie bis zum Ende des Kalenderjahres in Anspruch nehmen.

Stornierungsbedingungen für Gruppenreservierungen für 10 und mehr Personen:
Der Umfang der Dienstleistungen sowie die Zahlungs- und Stornobedingungen werden durch den Vertrag bestimmt. Falls dies nicht der Fall ist und auch durch Vereinbarung nichts vereinbart ist, gelten die folgenden Stornobedingungen:

  1. Falls es zur Stornierung der Unterkunft oder der vereinbarten Dienstleistungen kommt, ist die Stornierung 7 und mehr Tage ab dem voraussichtlichen Anreisetag möglich (z. B. wenn der Anreisetag der 24. Tag des Monats ist, dann ist eine kostenlose Stornierung bis zum 16. Tag des Monats bis 24:00 Uhr möglich).
  2. Bei einer Stornierung der Unterkunft vor diesem Termin wird die gezahlte Anzahlung dem Gast nicht zurückerstattet.
    In einem solchen Fall kann er sie bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres in Anspruch nehmen.
    Nach diesem Termin verfällt die gezahlte Anzahlung für den Aufenthalt und der Gast hat auch keinen Anspruch auf eine Erstattung.
  3. In außergewöhnlichen Fällen (Krankheit, Todesfall u. Ä.) kann das Hotel auf den Anspruch auf die Stornogebühr verzichten, und zwar auf der Grundlage der Zusendung einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail), eines nachweisbaren Belegs über einen schwerwiegenden Grund für die Stornierung. In diesen Fällen liegt es im Ermessen der Hotelleitung.
    In einem solchen Fall wird die Anzahlung nicht zurückerstattet und der Gast kann sie bis zum Ende des Kalenderjahres in Anspruch nehmen.

Rückerstattung der Zahlung für einen Geschenkgutschein:
Gesetzliche Frist: Ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der eingegangenen Zahlung oder der Zustellung des Gutscheins.
Ausnahmen: Falls der Gutschein an einen konkreten Termin der Dienstleistung gebunden war (z. B. ein konkretes Datum der Unterkunft), gilt das Recht auf einen 14-tägigen Rücktritt vom Vertrag möglicherweise nicht. Es liegt im Ermessen der Hotelleitung.

Artikel Nr. 8
Rücktritt vom Vertrag

  1. Jede Vertragspartei kann aus den im Vertrag ausdrücklich genannten Gründen vom Vertrag zurücktreten.
  2. Das Hotel kann auch aus den folgenden Gründen vom Vertrag zurücktreten, sofern diese oder einige von ihnen im Vertrag nicht ausdrücklich als Rücktrittsgründe ausgeschlossen sind:
    a/ dieses Recht wurde mit dem Kunden schriftlich vereinbart
    b/ der Kunde besteht nicht auf der Leistung seitens des Hotels
    d/ es sind Umstände eingetreten, für die das Hotel nicht verantwortlich ist und die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
    e/ der Kunde hat gegenüber dem Hotel überfällige Verbindlichkeiten
    f/ bei der Reservierung wurde eine Vorauszahlung oder Anzahlung vereinbart und der Kunde hat seine Verpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt
    g/ die Dienstleistungen wurden unter Angabe unrichtiger, irreführender, unwahrer oder die Wahrheit verzerrender Angaben über den Kunden oder über andere wesentliche Tatsachen bestellt oder reserviert
    h/ das Hotel hat berechtigten Grund zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den ordnungsgemäßen Betrieb des Hotels, die Sicherheit des Hotels, seiner Mitarbeiter oder Kunden gefährden, den guten Namen oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit schädigen könnte, ohne dass dies berechtigterweise dem Eigentümer bzw. den leitenden Organen des Hotels zugeschrieben werden könnte.

Artikel Nr. 9
Haftung für Schäden an eingebrachten oder abgelegten Sachen

  1. Das Hotel haftet nicht für Schäden an eingebrachten oder abgelegten Sachen, die von den beherbergten Kunden oder Besuchern des Hotels eingebracht wurden.
  2. Das Hotel haftet auch nicht für den Diebstahl eingebrachter oder abgelegter Sachen.

Artikel Nr. 10
Kommunikation und Zustellung

  1. Jegliche Mitteilung oder jegliche andere formelle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien muss in schriftlicher Form erfolgen und muss an die betreffende Vertragspartei an die E-Mail-Adresse gesendet oder zugestellt werden, die sich die Vertragsparteien gemäß diesem Artikel gegenseitig mitteilen, oder schriftlich
  2. Jegliche Mitteilung oder jegliche andere formelle Kommunikation gilt als ordnungsgemäß per E-Mail zugestellt am Tag der Absendung der E-Mail.

Artikel Nr. 11
Gemeinsame und Schlussbestimmungen

Diese AGB und die auf ihrer Grundlage entstandenen Rechtsverhältnisse richten sich nach der slowakischen Rechtsordnung. Etwaige aus diesen AGB und dem Vertrag entstandene Streitigkeiten werden vor dem zuständigen Gericht in der Slowakischen Republik gelöst.

Die Bearbeitung von Reklamationen der Kunden in Bezug auf die vom Hotel erbrachten Dienstleistungen wird durch die Reklamationsordnung des Hotels geregelt. Falls ein Kunde – Verbraucher mit der Art und Weise, in der das Hotel seine Reklamation bearbeitet hat, nicht zufrieden ist oder der Ansicht ist, dass das Hotel seine Rechte verletzt hat, hat der Kunde das Recht, sich an das Hotel als Verkäufer mit dem Ersuchen um Abhilfe zu wenden. Falls das Hotel auf das Ersuchen des Kunden gemäß dem vorstehenden Satz ablehnend antwortet oder auf ein solches Ersuchen nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Tag seiner Absendung durch den Kunden antwortet, hat der Kunde das Recht, einen Antrag auf Einleitung einer alternativen Streitbeilegung bei einem Subjekt der alternativen Streitbeilegung gemäß § 12 des Gesetzes Nr. 391/2015 Slg. über die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze zu stellen. Das für die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten mit dem Hotel als Verkäufer zuständige Subjekt ist: die Slowakische Handelsinspektion, die zu dem genannten Zweck unter der Adresse Ústredný inšpektorát SOI, Odbor medzinárodných vzťahov a ARS, Prievozská 32, poštový priečinok 29, 827 99 Bratislava, oder elektronisch unter ars@soi.sk oder adr@soi.sk kontaktiert werden kann, oder eine andere zuständige berechtigte juristische Person, die in der vom Ministerium für Wirtschaft der Slowakischen Republik geführten Liste der Subjekte der alternativen Streitbeilegung eingetragen ist (die Liste der berechtigten Subjekte ist auf der Seite https://www.mhsr.sk/obchod/ochrana-spotrebitela/alternativne-riesenie-spotrebitelskych-sporov1/zoznam-subjektov-alternativneho-riesenia-spotrebitelskych-sporov-1 verfügbar)

  1. Diese AGB, der Vertrag und die aus dem Vertrag resultierenden oder mit dem Vertrag zusammenhängenden Verhältnisse richten sich nach der Rechtsordnung der Slowakischen Republik.
  1. Die Kunden bestätigen bei der Aufgabe der Bestellung ihr Einverständnis mit diesen AGB. Das Hotel behält sich das Recht vor, die AGB einseitig zu ändern. Die Pflicht der schriftlichen Bekanntgabe der Änderung der AGB ist durch deren Platzierung auf den Seiten des Hotels (der Website) www.hoteltrenciansketeplice.sk erfüllt
    Die geänderten AGB werden auf das Schuldverhältnis der Vertragsparteien ab dem Tag ihres Inkrafttretens angewendet.
    Die geänderten AGB haben keinen Einfluss auf die Rechtsansprüche, die zwischen den Vertragsparteien vor dem Wirksamwerden der Änderung entstanden sind.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.
  1. Verhältnisse, die in diesen AGB oder im Vertrag nicht geregelt sind, richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik, die ihnen ihrer Natur nach näher sind.
  2. Alle Streitigkeiten, die aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit ihm entstehen, werden durch gegenseitige Vereinbarung gelöst. Falls keine Einigung zustande kommt, werden die Streitigkeiten endgültig durch das zuständige ordentliche Gericht in der Slowakischen Republik entschieden.
    In diesen AGB haben die nachstehend definierten Begriffe und Ausdrücke die folgende Bedeutung, sofern der Kontext, in dem sie verwendet wurden, nicht die Anwendung einer anderen Bedeutung erfordert:
    a/ Hotel – eine Beherbergungseinrichtung mit der Bezeichnung Hotel Panoráma, deren Eigentümer und Betreiber die Gesellschaft Hotel Panoráma Trenčianske Teplice s.r.o. ist. Der Betrieb des Hotels Panoráma befindet sich unter der Adresse Nádražná 1902/12, 914 51 Trenčianske Teplice und ist im Einklang mit der Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft der Slowakischen Republik Nr. 277/2008 Slg., mit der die Klassifizierungsmerkmale für Beherbergungseinrichtungen bei ihrer Einordnung in Kategorien und Klassen festgelegt werden, in die Kategorie: Hotel, Klasse: **** eingeordnet.
    b/ Hotelräumlichkeiten – alle Innenräumlichkeiten des Hotels, die vor allem Gesellschafts-, Restaurant-, Beherbergungsräume, Lager, Büros, Flure, Treppenhäuser, den Außenparkplatz, die Sommerterrasse, Rasenflächen, Zufahrtswege usw. umfassen.
    c/ Kunde/Gast – jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Hotel einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen abschließt oder dem Hotel eine verbindliche Bestellung/Reservierung vorlegt.
    d/ Vertrag/Bestätigung der Reservierung oder Bestellung – hat die Bedeutung gemäß Art. 2 dieser AGB
    e/ Vertragspartei – bedeutet einzeln das Hotel oder den Kunden/Gast
    f/ Vertragsparteien – sind gemeinsam das Hotel und der Kunde/Gast
    g/ Dienstleistung – bedeutet jegliche Dienstleistung im Rahmen des Hotels im Einklang mit seinem Unternehmensgegenstand, vor allem jedoch Beherbergungs-, Verpflegungs-, Wellness- und Kongressleistungen, den Verkauf von Waren, die Vermietung von Räumlichkeiten und Einrichtungen, Dienstleistungen der technischen, personellen und organisatorischen Sicherstellung usw.
    h/ Veranstaltung – eine gesellschaftliche, kulturelle, bildende und andere Veranstaltung, an der eine größere Anzahl von Personen teilnimmt, die mit der Erbringung mehrerer Arten von Hotelleistungen verbunden ist, vor allem jedoch Events, Bankette, Seminare, Konferenzen, Ausstellungen, Schulungen, Firmenfeiern, Hochzeitsempfänge, Geburtstagsfeiern usw.
    I/ Veranstalter – jede natürliche oder juristische Person, die die Veranstaltung organisatorisch, technisch oder auf andere Weise im Namen oder zugunsten des Kunden sicherstellt und zu diesem Zweck in ein Vertragsverhältnis mit dem Hotel eintritt; sofern nicht anders vereinbart, gilt, dass der Besteller der Veranstaltung /Kunde/ ihr Veranstalter ist
    j/ Einzelkunde – 1 bis 9 Personen, die gemeinsam eine Hotelleistung bestellen oder eine Unterkunft im Hotel reservieren, in der Regel mit demselben Termin der Ankunft und Abreise
    k/ Gruppe – 10 und mehr Personen, die gemeinsam Hotelleistungen bestellen oder eine Unterkunft im Hotel reservieren, in der Regel mit demselben Termin der Ankunft und Abreise
    l/ Zeitpunkt der Zahlung – der Moment, in dem die berechtigte Vertragspartei die reale Möglichkeit erlangt hat, über die gezahlten Geldmittel zu verfügen, d. h. am Tag ihrer Gutschrift auf dem Konto, der Entgegennahme an der Kasse usw.
    m/ Schaden – der tatsächliche Schaden und der entgangene Gewinn. Der Schaden wird in Geld ersetzt; wenn die berechtigte Vertragspartei jedoch darum ersucht und zugleich wenn dies möglich ist, wird der Schaden durch Wiederherstellung des vorherigen Zustands ersetzt.
    n/ Stornierung – die Annullierung der Unterkunft. Bei Einhaltung der Stornobedingungen kann der Gast die Inanspruchnahme der Anzahlung bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres beanspruchen. Bei Nichteinhaltung der Stornobedingungen verfällt die geleistete Zahlung zugunsten des Hotels.
  1. Sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt, gilt, dass die in diesen AGB verwendeten Begriffe und Ausdrücke, die nur die Einzahl bezeichnen, die Mehrzahl einschließen, und umgekehrt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels Panoráma Trenčianske Teplice treten am 01. Juli 2026 in Kraft.

Ing. Marta Mišíková
Geschäftsführerin der Gesellschaft

Artikel Nr. 1
Einleitende Bestimmungen und Begriffe

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen /nachfolgend nur AGB/ wurden von der Gesellschaft Hotel Panoráma Trenčianske Teplice s.r.o. mit Sitz in Trenčianske Teplice, Nádražná ulica 1902/12, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Trenčín, Abteilung: S.r.o. Einlage Nummer: 14494/R, angenommen und genehmigt. Nachfolgend nur Hotel Panoráma.

Artikel Nr. 2
Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsabschluss

  1. Diese AGB gelten für alle vertraglichen Schuldverhältnisse, in die das Hotel mit dem Kunden als der anderen Vertragspartei bei der Erbringung oder Lieferung von Dienstleistungen eintritt, sofern deren Anwendung im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist
  2. Unter einem Vertrag versteht man eine Vereinbarung über den Umfang und Inhalt der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die entstanden ist:
    a/ in schriftlicher Form, in der die Willenserklärungen der Vertragsparteien einschließlich der Unterschriften ihrer bevollmächtigten Vertreter in derselben Urkunde enthalten sind, oder
    b/ auf der Grundlage einer vom Hotel bestätigten Bestellung des Kunden.
  3. Das Ersuchen gemäß Buchstabe b/ des vorstehenden Absatzes (nachfolgend nur Bestellung) wird vom Kunden gegenüber dem Hotel persönlich, schriftlich, per E-Mail vorgenommen. Das Vertragsverhältnis entsteht durch die Bestätigung /schriftlich oder per E-Mail/ der Bestellung des Kunden durch das Hotel.
  4. Die AGB sind ein integraler und untrennbarer Bestandteil des zwischen dem Hotel und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags. Abweichende Vereinbarungen im Vertrag oder in der Reservierungsbestätigung haben Vorrang vor dem Wortlaut der AGB.
  5. Mit dem Abschluss des Vertrags verpflichtet sich das Hotel, dem Kunden die Dienstleistung im vereinbarten Umfang und in der vereinbarten Qualität zu erbringen, wobei dem Kunden gleichzeitig die Pflicht entsteht, dem Hotel den Preis für die vereinbarten und erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen.
  6. Der Vertrag kann auch über einen Vermittler abgeschlossen werden, wobei gegenüber dem Hotel der Vermittler selbst als verpflichtete Person auftritt, sofern das Hotel keine schriftliche Zustimmung zu einer Änderung in der Person des verpflichteten Subjekts erteilt.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendwelche oder alle seine aus dem Vertrag resultierenden Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels an einen Dritten abzutreten oder zu übertragen, und ist nicht berechtigt, die gemieteten Räumlichkeiten an einen Dritten unterzuvermieten.

Artikel Nr. 3
Beherbergungsleistungen
Reservierung von Dienstleistungen

Die Reservierung kann der Besteller im eigenen Namen oder zugunsten eines Dritten vornehmen.
Das Hotel bestätigt dem Abnehmer (Gast) die Reservierung nach Erhalt der Bestellung durch den Gast in folgender Form:

  • schriftlich
  • elektronisch

Die Bestellung muss enthalten:

  • Vor- und Nachname des Gastes, im Falle einer Firma den Firmennamen
  • den Zeitraum der Inanspruchnahme der Hotelleistungen
  • Kontaktdaten: Adresse des Gastes, E-Mail-Kontakt
  • Zahlungsweise für die Dienstleistungen, im Falle einer Firma die Rechnungsdaten
  • Umfang und Art der bestellten Dienstleistungen

Das Hotel ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 6 Stunden oder am nächsten Werktag bei Gruppenreservierungen zu bearbeiten, und zwar durch Bestätigung der Reservierung oder durch Ablehnung.

Falls der Kunde an einer garantierten Reservierung interessiert ist, ist das Hotel berechtigt, vom Kunden die Zahlung einer Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % des Gesamtpreises der reservierten Unterkunft zu verlangen. Die Reservierung gilt seitens des Hotels ab dem Zeitpunkt der Zahlung der geforderten Anzahlung als garantiert.

Auf der Grundlage der Bestellung stellt das Hotel eine Anzahlungsrechnung in Höhe von mindestens 50 % des Gesamtpreises aus oder sendet eine Aufforderung zur Online-Zahlung. Nach Eingang der Zahlung ist die Reservierung bestätigt und verbindlich. Der Gast erhält eine Rechnung über die eingegangene Zahlung.

Beherbergungsbedingungen

Im Hotel darf nur ein Gast beherbergt werden, der zur Beherbergung angemeldet ist. Zu diesem Zweck legt er seinen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vor.

Falls sich ein Gast direkt ohne vorherige Reservierung einquartiert, ist er verpflichtet, bei der Ankunft den Gesamtpreis der Unterkunft zu bezahlen.

Bei der Inanspruchnahme von Leistungen auf Rechnung des Zimmers ist der Gast verpflichtet, den Hotelausweis vorzulegen und die Rechnung zu unterschreiben. Die Endrechnung bezahlt der Gast an der Rezeption bei Beendigung des Aufenthalts.

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer ab 14:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages vorzubereiten und dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Bereitstellung des reservierten Zimmers vor dem genannten Zeitpunkt, wenn das Hotel dem bei der Bestätigung der Reservierung zugestimmt hat.
  2. Reservierte Zimmer, die der Kunde nicht spätestens bis 18:00 Uhr des Ankunftstages übernommen hat, ist das Hotel berechtigt, einem anderen Kunden zu überlassen; dies gilt nicht, sofern eine spätere Ankunft des Kunden ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Ein Kunde, der sich vor 6:00 Uhr morgens im Hotel einquartiert, ist verpflichtet, den Unterkunftspreis für die gesamte vorherige Nacht zu bezahlen.
    Von einem Kunden, der eine Unterkunft vor 10:00 Uhr morgens verlangt und das Zimmer zur Unterbringung bereit ist, ist das Hotel berechtigt, die Zahlung von 50 % des Unterkunftspreises für die vorherige Nacht zu verlangen, jedoch ohne die Möglichkeit der Bereitstellung eines Frühstücks an diesem Tag.
    Im Falle einer Anforderung einer Unterkunft vor 14:00 Uhr ist das Hotel berechtigt, eine Gebühr von 15 € für jede angefangene Stunde vor dem genannten Zeitpunkt zu berechnen (sog. Early Check-in).
  4. Der Kunde ist verpflichtet, beim Einzug in das Zimmer jegliche Mängel, Unstimmigkeiten oder Beanstandungen unverzüglich nach deren Feststellung an der Hotelrezeption zu melden. Ebenso ist er verpflichtet, im Falle vorzugehen, wenn er jegliche Beschädigung des Zimmers, seiner Ausstattung oder seines Inventars feststellt. Falls das Hotel eine Beschädigung des Zimmers oder seines Inventars nach Beendigung des Aufenthalts des Kunden feststellt, ohne dass der Kunde diese Tatsachen an der Hotelrezeption gemeldet hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Hotel einen solchen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, am vereinbarten Abreisetag das Zimmer bis 10:00 Uhr freizumachen und zu verlassen, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde. Falls der Kunde das Zimmer nach diesem Zeitpunkt übergibt, ist das Hotel berechtigt, eine Gebühr von 15 € für jede angefangene Stunde zu berechnen (sog. Late Check-out) und nach 15:00 Uhr den vollen Unterkunftspreis für die nächste Nacht.
  6. Sofern der Preis für die erbrachten Dienstleistungen bei einem Einzelkunden den Betrag von 600 € übersteigt, ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen der Hotelrezeption die Rechnung für die bisher erbrachten Dienstleistungen unverzüglich zu bezahlen.
  7. Der Aufenthalt des Kunden, seine sonstigen Rechte und Pflichten im Verhältnis zum Hotel werden durch die Beherbergungs- und Reklamationsordnung des Hotels Panoráma**** geregelt. Die einzelnen Ordnungen sind für die Hotelgäste verbindlich.
  8. Sofern es der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen ist, gelten die Bestimmungen dieses Artikels der AGB auch für die Beherbergungsbedingungen von Gruppen, wobei der beherbergte Gast und die Person, die die Gruppenreservierung vorgenommen hat, für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Hotel gemeinsam und ungeteilt haften.

Artikel Nr. 4
Veranstaltungen

  1. Der Umfang der vom Hotel im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung erbrachten Dienstleistungen wird durch den Vertrag bestimmt. Falls die Dienstleistungen von den Vertragsparteien vereinbart, aber nicht genau spezifiziert wurden, ist das Hotel berechtigt, dem Veranstalter der Veranstaltung Dienstleistungen und Waren nach Bestimmung des Hotels im Rahmen des vereinbarten Budgets zu erbringen.
  2. Das Hotel ist verpflichtet, die vereinbarten Dienstleistungen ordnungsgemäß, rechtzeitig und in üblicher Qualität für die im Vertrag vereinbarte Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer zu erbringen. Die Qualität der erbrachten Dienstleistungen hängt von der Mitwirkung des Veranstalters ab, die vor allem in der Einhaltung des vereinbarten sachlichen und zeitlichen Ablaufplans der Veranstaltung besteht. Das Hotel behält sich das Recht vor, jegliche Bestellung des Veranstalters, die die Veranstaltung betrifft, abzulehnen, falls diese dem Hotel nicht im Voraus innerhalb einer angemessenen Frist zugestellt wurde. Die Durchführung dringender Änderungen in der Organisation der Veranstaltung aus Gründen, die auf Seiten des Veranstalters liegen, kann das Hotel von der Zahlung einer Bearbeitungs-/Storno-/Gebühr in der vom Hotel festgelegten Höhe abhängig machen.
  3. Der Veranstalter ist verpflichtet, spätestens sechs (6) Werktage vor Beginn der Veranstaltung die genaue Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer mitzuteilen, wobei eine Abweichung von der vereinbarten Anzahl in einem Bereich von maximal 10 % angenommen wird. Falls die Anzahl der Personen geringer ist, ist das Hotel berechtigt, eine Stornogebühr für die Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Kapazität in dem die 10%-Abweichung übersteigenden Umfang zu berechnen und/oder andere als die vereinbarten Räumlichkeiten bereitzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Veranstalter die Erbringung von Dienstleistungen für eine höhere Anzahl von Personen verlangt, wird das Hotel die maximale Anstrengung unternehmen, die billigerweise von ihm verlangt werden kann, um ihm unter Berücksichtigung der räumlichen und betrieblichen Kapazitäten zu entsprechen, jedoch ist es bei Dienstleistungen in dem die 10%-Abweichung übersteigenden Umfang berechtigt, die Erstattung der damit verbundenen erhöhten Kosten zu verlangen. Auf die Erbringung von Dienstleistungen für Personen, die die festgelegte Abweichung übersteigen, besteht kein Rechtsanspruch.
  4. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, bei der Veranstaltung den Verzehr eigener Speisen und Getränke zu ermöglichen, mit Ausnahme derjenigen, die das Hotel bereitgestellt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Falls der Veranstalter und/oder die Veranstaltungsteilnehmer auf der Grundlage einer besonderen vertraglichen Vereinbarung berechtigt sind, alkoholische Getränke, die nicht vom Hotel bereitgestellt wurden, mitzubringen und zu konsumieren, ist er verpflichtet, eine zusätzliche Servicegebühr – sog. Korkgeld – in der vom Hotel festgelegten Höhe zu bezahlen. In diesem Fall übernimmt der Veranstalter zugleich die volle Verantwortung für die legale Herkunft, die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die Erfüllung der steuerlichen bzw. zollrechtlichen Pflichten, die mit den mitgebrachten alkoholischen Getränken verbunden sind.
  6. Falls der Veranstalter und/oder die Veranstaltungsteilnehmer auf der Grundlage einer besonderen vertraglichen Vereinbarung berechtigt sind, Back- und Konditoreiwaren, die nicht vom Hotel bereitgestellt wurden, mitzubringen und zu konsumieren, ist der Veranstalter in vollem Umfang für die gesundheitliche Unbedenklichkeit und hygienische Eignung der Back- und Konditoreiwaren verantwortlich. Das Hotel ist im Einklang mit den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften, die im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens gelten, berechtigt, von jeder Art dieser Waren eine Kontrollprobe zu entnehmen und sie auf vorgeschriebene Weise für den erforderlichen Zeitraum aufzubewahren.
  7. Der Veranstalter haftet in vollem Umfang für Schäden (die insbesondere infolge von Beschädigung, Zerstörung, Verlust, Diebstahl entstanden sind), die am Eigentum des Hotels verursacht wurden und die in kausalem Zusammenhang mit dem Handeln des Veranstalters, der Veranstaltungsteilnehmer oder Dritter (z. B. Personen, die die Musikproduktion, Videoaufnahmen usw. bereitstellen) entstanden sind, die bei der Vorbereitung und/oder während des Verlaufs der Veranstaltung auf der Grundlage eines Verhältnisses zum Veranstalter oder zu den Veranstaltungsteilnehmern beteiligt waren. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Hotel den Schaden spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Schadensabrechnung zu ersetzen.
  8. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften, die sich auf seine Tätigkeit beziehen, einzuhalten. Falls für die Tätigkeit des Veranstalters, die Veranstaltung selbst oder irgendeinen ihrer in den Räumlichkeiten des Hotels realisierten Teile (Musik, Auftritt von Künstlergruppen oder Interpreten) oder für die gemäß dem Vertrag erbrachten Dienstleistungen und Waren eine Zustimmung, Äußerung, Stellungnahme, ein Vertrag, eine mit Organen der staatlichen Verwaltung oder der öffentlichen Verwaltung oder anderen Dritten abgeschlossene Vereinbarung erforderlich ist, oder falls ein solcher Dritter berechtigt ist, eine Geldbuße, Gebühr, Steuer, Lizenzgebühren oder andere geldliche oder nicht geldliche Leistungen infolge der Veranstaltung gemäß den geltenden Vorschriften zu erteilen oder zu fordern, einschließlich der Ansprüche aus geistigen Eigentumsrechten (Urheber, ausübende Künstler), ist der Veranstalter verpflichtet, eine solche Zustimmung, Äußerung, Stellungnahme sicherzustellen, die entsprechende Vereinbarung oder den entsprechenden Vertrag abzuschließen, die geldliche Leistung zu entrichten oder eine andere Leistung an den Dritten oder das Organ der staatlichen Verwaltung oder der öffentlichen Verwaltung in voller Höhe zu erbringen.
  9. Falls das Hotel auf der Grundlage einer rechtskräftigen Entscheidung eines Organs der staatlichen Verwaltung oder der öffentlichen Verwaltung oder eines anderen staatlichen Organs eine Leistung gemäß dem vorstehenden Absatz erbringt, ist der Veranstalter verpflichtet, diese Leistung dem Hotel auf die erste schriftliche Aufforderung innerhalb der dort genannten Frist zu erstatten).
  10. Das Hotel kann vom Veranstalter verlangen, dass er einen Sicherheitsdienst bereitstellt, wenn das Hotel dies angesichts der Umstände für gerechtfertigt hält. Jegliche mit dem Sicherheitsdienst verbundenen Kosten trägt ausschließlich der Veranstalter.
  11. Der Veranstalter ist berechtigt, in die genutzten Räumlichkeiten des Hotels jegliche Gegenstände, Sachen oder jegliche Installationen von Dekorationen im Zusammenhang mit der Veranstaltung nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels einzubringen. Im Interesse der Vermeidung der Entstehung eines möglichen Schadens ist der Veranstalter verpflichtet, deren Installation und Platzierung im Voraus mit dem Hotel abzustimmen. Diese Gegenstände müssen jedoch unmittelbar nach Ende der Veranstaltung entfernt werden und dürfen nicht vorübergehend oder dauerhaft in irgendwelchen Räumlichkeiten des Hotels, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, gelagert werden. Falls der Veranstalter seine in diesem Absatz genannten Pflichten verletzt, ist das Hotel berechtigt, diese Gegenstände und Sachen auf Kosten und Risiko des Veranstalters zu entfernen und aufzubewahren, und ist zugleich berechtigt, ihm eine Aufbewahrungsgebühr oder Miete zu berechnen.
  12. Falls die Veranstaltung die öffentliche Ordnung stören, die Interessen des Hotels und anderer Kunden einschränken oder gefährden kann, ist der Veranstalter verpflichtet, diese Tatsache dem Hotel ohne unnötigen Aufschub mitzuteilen. Das Hotel ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zur Verhinderung eines solchen Zustands zu ergreifen, wobei der Veranstalter verpflichtet ist, ihm die erforderliche Mitwirkung zu leisten.

Artikel Nr. 5
Technische Ausstattung

  1. Der Kunde ist berechtigt, die grundlegende technische Ausstattung der genutzten Räumlichkeiten zu den Bedingungen und zu dem Preis in dem von den Vertragsparteien vereinbarten Umfang zu nutzen.
  2. Falls sich die Vertragsparteien darauf schriftlich einigen, ist das Hotel verpflichtet, eine besondere technische Ausstattung von Dritten zu beschaffen; in einem solchen Fall haftet jedoch der Kunde für den fachgerechten Umgang mit einer solchen Ausstattung und für deren ordnungsgemäße Rückgabe. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel jeglichen Schaden zu ersetzen, der ihm infolge von Rechten Dritter entstanden ist, die sich auf den Umgang mit und die Nutzung einer solchen technischen Ausstattung beziehen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, eine Kontrolle und Erprobung der vom Hotel beschafften technischen Ausstattung innerhalb einer angemessenen Frist vor Beginn der Veranstaltung durchzuführen und alle Mängel bei dem zuständigen Mitarbeiter der technischen Abteilung des Hotels unverzüglich zu beanstanden, andernfalls haftet das Hotel nicht für ungeeignete technische Ausstattung oder deren Mängel.
  4. Andere als die vom Hotel beschaffte technische Ausrüstung darf der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels und nach vorheriger Genehmigung durch die technische Abteilung des Hotels verwenden. Diese Bestimmung bezieht sich ebenso auf die Verwendung von Telefonen oder anderen Kommunikationssystemen, die in den Räumlichkeiten des Hotels installiert oder an das System des Hotels angeschlossen sein können. Die Zustimmung des Hotels kann von der Zahlung einer besonderen Gebühr oder einer anderen Leistung abhängig gemacht werden (Pauschalerstattungen für den Stromverbrauch, Anschlussgebühr usw.).

Artikel Nr. 6
Preis für Dienstleistungen und Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel den Betrag gemäß der Bestellung und der anschließenden Bestätigung der Reservierung zu bezahlen. Das Hotel veröffentlicht die Preislisten auf seiner Internetseite und an der Hotelrezeption. Die Höhe des Preises kann sich je nach der aktuellen Belegung des Hotels unterscheiden.
  2. Ein Kunde, der Veranstalter einer Veranstaltung ist, ist zugleich verpflichtet, dem Hotel alle Dienstleistungen und Waren (einschließlich anderer damit zusammenhängender Kosten, z. B. den Preis für Speisen, Getränke und Dienstleistungen) zu bezahlen, die auf der Grundlage des Vertrags den beherbergten Personen und/oder den Veranstaltungsteilnehmern erbracht wurden.
  3. Falls irgendwelche Dienstleistungen oder Waren im Einklang mit dem Vertrag direkt dem Gast, der beherbergten Person oder in der Gruppenreservierung des Veranstalters berechnet werden, sind der Veranstalter und eine solche Person gemeinsam und ungeteilt verpflichtet, diese Kosten und den Preis der Leistung dem Hotel zu bezahlen.
  4. Die im Vertrag vereinbarten und in den geltenden Preislisten angegebenen Preise für Dienstleistungen enthalten die Mehrwertsteuer /MwSt./; der Unterkunftspreis enthält jedoch nicht die Kurtaxe. Die Kurtaxe wird bei der Abreise jedes Gastes direkt an der Rezeption bezahlt, gegebenenfalls durch den Vermittler der Veranstaltung. Falls es zu einer Änderung des MwSt.-Satzes seit dem Zeitpunkt der Preiskalkulation kommt, ist das Hotel bei der Rechnungsstellung verpflichtet, den entsprechenden MwSt.-Satz gemäß der besonderen Vorschrift, die die MwSt. regelt und zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung in Kraft ist, anzuwenden.
  5. Falls der Zeitraum zwischen dem Abschluss des Vertrags und dem ersten Tag der Veranstaltung/der Erbringung der Dienstleistung länger als 4 Monate ist und sich zugleich in diesem Zeitraum gemäß der Preisliste des Hotels die Preise für die vereinbarten Dienstleistungen erhöht haben, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise einseitig zu erhöhen, jedoch höchstens um 10 %, worüber das Hotel verpflichtet ist, den Kunden zu informieren.
  6. Sofern sich aus dem Vertrag zwischen dem Hotel und dem Veranstalter nichts anderes ergibt, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Anzahlung auf den vereinbarten Preis der Veranstaltung zu bezahlen. Die konkreten Bedingungen werden durch Vereinbarung beider beteiligter Parteien festgelegt.
  7. Sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wird, ist die Grundlage für die Abrechnung der Dienstleistungen des Hotels der Steuerbeleg – die Rechnung, die in der Regel am Tag der Abreise des Kunden aus den Räumlichkeiten des Hotels oder an dem Tag, an dem der Kunde alle bestellten Hotelleistungen in Anspruch genommen hat, ausgestellt wird. Die Rechnung muss alle Erfordernisse gemäß der besonderen Rechtsvorschrift enthalten, die zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung in Kraft ist.
  8. Die Steuerbelege (Rechnungen) des Hotels sind in voller Höhe innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab ihrer Ausstellung fällig, es sei denn, der Vertrag oder diese AGB legen eine andere Frist fest. Im Falle des Verzugs des Kunden mit der Zahlung ist das Hotel berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 1 % des geschuldeten Betrags für jeden Tag des Verzugs einschließlich des Tages der Zahlung zu berechnen. Die Verzugszinsen sind auf die erste schriftliche Aufforderung des Hotels innerhalb der in der Aufforderung genannten Frist fällig.
  9. Eine Zahlung, deren Wert 5.000 € übersteigt, darf nicht in bar geleistet werden. Der Wert einer Zahlung, die in mehrere gesonderte Zahlungen aufgeteilt ist, ist die Summe der Werte dieser Zahlungen, falls diese Zahlungen aus einem einzigen Rechtsverhältnis resultieren.
  10. Falls ein Kunde, dem vom Hotel ein Kredit oder besondere Zahlungsbedingungen gewährt wurden, mit der Erfüllung irgendeiner geldlichen Verbindlichkeit gegenüber dem Hotel im Verzug ist, ist das Hotel berechtigt, diesen Kredit oder diese besonderen Bedingungen einseitig zu widerrufen, und alle unbezahlten Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber dem Hotel werden fällig.
  11. Die Zahlung mit Kreditkarte kann sowohl vor als auch nach der Inanspruchnahme der Hotelleistungen erfolgen, und zwar auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten, für die Durchführung der Zahlung erforderlichen Daten. Das Hotel behält sich das Recht vor, eventuelle Differenzen, die bei seiner Abreise festgestellt werden (z. B. verursachter Schaden usw.), nachträglich von der Kreditkarte des Kunden abzubuchen, womit der Kunde bei der Aufgabe der Bestellung seine ausdrückliche Zustimmung erteilt; in diesem Fall ist das Hotel verpflichtet, den Kunden schriftlich über jegliche nachträgliche Abbuchung von Differenzen von der Kreditkarte des Kunden und über die Gründe für eine solche nachträgliche Abbuchung zu informieren.

Artikel Nr. 7
Stornobedingungen

Stornobedingungen für Einzelreservierungen:

  1. Falls es zur Stornierung der Unterkunft oder der vereinbarten Dienstleistungen kommt, ist die Stornierung 48 Stunden ab dem voraussichtlichen Anreisetag möglich (z. B. wenn der Anreisetag der 24. Tag des Monats ist, dann ist eine kostenlose Stornierung bis zum 21. Tag des Monats bis 24:00 Uhr möglich).
  2. Bei einer Stornierung der Unterkunft vor diesem Termin wird die gezahlte Anzahlung dem Gast nicht zurückerstattet.
    In einem solchen Fall kann er sie bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres in Anspruch nehmen.
    Nach diesem Termin verfällt die gezahlte Anzahlung für den Aufenthalt und der Gast hat auch keinen Anspruch auf eine Erstattung.
  3. In außergewöhnlichen Fällen (Krankheit, Todesfall u. Ä.) kann das Hotel auf den Anspruch auf die Stornogebühr verzichten, und zwar auf der Grundlage der Zusendung einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail), eines nachweisbaren Belegs über einen schwerwiegenden Grund für die Stornierung. In diesen Fällen liegt es im Ermessen der Hotelleitung.
    In einem solchen Fall wird die Anzahlung nicht zurückerstattet und der Gast kann sie bis zum Ende des Kalenderjahres in Anspruch nehmen.

Stornierungsbedingungen für Gruppenreservierungen für 10 und mehr Personen:
Der Umfang der Dienstleistungen sowie die Zahlungs- und Stornobedingungen werden durch den Vertrag bestimmt. Falls dies nicht der Fall ist und auch durch Vereinbarung nichts vereinbart ist, gelten die folgenden Stornobedingungen:

  1. Falls es zur Stornierung der Unterkunft oder der vereinbarten Dienstleistungen kommt, ist die Stornierung 7 und mehr Tage ab dem voraussichtlichen Anreisetag möglich (z. B. wenn der Anreisetag der 24. Tag des Monats ist, dann ist eine kostenlose Stornierung bis zum 16. Tag des Monats bis 24:00 Uhr möglich).
  2. Bei einer Stornierung der Unterkunft vor diesem Termin wird die gezahlte Anzahlung dem Gast nicht zurückerstattet.
    In einem solchen Fall kann er sie bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres in Anspruch nehmen.
    Nach diesem Termin verfällt die gezahlte Anzahlung für den Aufenthalt und der Gast hat auch keinen Anspruch auf eine Erstattung.
  3. In außergewöhnlichen Fällen (Krankheit, Todesfall u. Ä.) kann das Hotel auf den Anspruch auf die Stornogebühr verzichten, und zwar auf der Grundlage der Zusendung einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail), eines nachweisbaren Belegs über einen schwerwiegenden Grund für die Stornierung. In diesen Fällen liegt es im Ermessen der Hotelleitung.
    In einem solchen Fall wird die Anzahlung nicht zurückerstattet und der Gast kann sie bis zum Ende des Kalenderjahres in Anspruch nehmen.

Rückerstattung der Zahlung für einen Geschenkgutschein:
Gesetzliche Frist: Ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der eingegangenen Zahlung oder der Zustellung des Gutscheins.
Ausnahmen: Falls der Gutschein an einen konkreten Termin der Dienstleistung gebunden war (z. B. ein konkretes Datum der Unterkunft), gilt das Recht auf einen 14-tägigen Rücktritt vom Vertrag möglicherweise nicht. Es liegt im Ermessen der Hotelleitung.

Artikel Nr. 8
Rücktritt vom Vertrag

  1. Jede Vertragspartei kann aus den im Vertrag ausdrücklich genannten Gründen vom Vertrag zurücktreten.
  2. Das Hotel kann auch aus den folgenden Gründen vom Vertrag zurücktreten, sofern diese oder einige von ihnen im Vertrag nicht ausdrücklich als Rücktrittsgründe ausgeschlossen sind:
    a/ dieses Recht wurde mit dem Kunden schriftlich vereinbart
    b/ der Kunde besteht nicht auf der Leistung seitens des Hotels
    d/ es sind Umstände eingetreten, für die das Hotel nicht verantwortlich ist und die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
    e/ der Kunde hat gegenüber dem Hotel überfällige Verbindlichkeiten
    f/ bei der Reservierung wurde eine Vorauszahlung oder Anzahlung vereinbart und der Kunde hat seine Verpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt
    g/ die Dienstleistungen wurden unter Angabe unrichtiger, irreführender, unwahrer oder die Wahrheit verzerrender Angaben über den Kunden oder über andere wesentliche Tatsachen bestellt oder reserviert
    h/ das Hotel hat berechtigten Grund zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den ordnungsgemäßen Betrieb des Hotels, die Sicherheit des Hotels, seiner Mitarbeiter oder Kunden gefährden, den guten Namen oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit schädigen könnte, ohne dass dies berechtigterweise dem Eigentümer bzw. den leitenden Organen des Hotels zugeschrieben werden könnte.

Artikel Nr. 9
Haftung für Schäden an eingebrachten oder abgelegten Sachen

  1. Das Hotel haftet nicht für Schäden an eingebrachten oder abgelegten Sachen, die von den beherbergten Kunden oder Besuchern des Hotels eingebracht wurden.
  2. Das Hotel haftet auch nicht für den Diebstahl eingebrachter oder abgelegter Sachen.

Artikel Nr. 10
Kommunikation und Zustellung

  1. Jegliche Mitteilung oder jegliche andere formelle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien muss in schriftlicher Form erfolgen und muss an die betreffende Vertragspartei an die E-Mail-Adresse gesendet oder zugestellt werden, die sich die Vertragsparteien gemäß diesem Artikel gegenseitig mitteilen, oder schriftlich
  2. Jegliche Mitteilung oder jegliche andere formelle Kommunikation gilt als ordnungsgemäß per E-Mail zugestellt am Tag der Absendung der E-Mail.

Artikel Nr. 11
Gemeinsame und Schlussbestimmungen

Diese AGB und die auf ihrer Grundlage entstandenen Rechtsverhältnisse richten sich nach der slowakischen Rechtsordnung. Etwaige aus diesen AGB und dem Vertrag entstandene Streitigkeiten werden vor dem zuständigen Gericht in der Slowakischen Republik gelöst.

Die Bearbeitung von Reklamationen der Kunden in Bezug auf die vom Hotel erbrachten Dienstleistungen wird durch die Reklamationsordnung des Hotels geregelt. Falls ein Kunde – Verbraucher mit der Art und Weise, in der das Hotel seine Reklamation bearbeitet hat, nicht zufrieden ist oder der Ansicht ist, dass das Hotel seine Rechte verletzt hat, hat der Kunde das Recht, sich an das Hotel als Verkäufer mit dem Ersuchen um Abhilfe zu wenden. Falls das Hotel auf das Ersuchen des Kunden gemäß dem vorstehenden Satz ablehnend antwortet oder auf ein solches Ersuchen nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Tag seiner Absendung durch den Kunden antwortet, hat der Kunde das Recht, einen Antrag auf Einleitung einer alternativen Streitbeilegung bei einem Subjekt der alternativen Streitbeilegung gemäß § 12 des Gesetzes Nr. 391/2015 Slg. über die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze zu stellen. Das für die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten mit dem Hotel als Verkäufer zuständige Subjekt ist: die Slowakische Handelsinspektion, die zu dem genannten Zweck unter der Adresse Ústredný inšpektorát SOI, Odbor medzinárodných vzťahov a ARS, Prievozská 32, poštový priečinok 29, 827 99 Bratislava, oder elektronisch unter ars@soi.sk oder adr@soi.sk kontaktiert werden kann, oder eine andere zuständige berechtigte juristische Person, die in der vom Ministerium für Wirtschaft der Slowakischen Republik geführten Liste der Subjekte der alternativen Streitbeilegung eingetragen ist (die Liste der berechtigten Subjekte ist auf der Seite https://www.mhsr.sk/obchod/ochrana-spotrebitela/alternativne-riesenie-spotrebitelskych-sporov1/zoznam-subjektov-alternativneho-riesenia-spotrebitelskych-sporov-1 verfügbar)

  1. Diese AGB, der Vertrag und die aus dem Vertrag resultierenden oder mit dem Vertrag zusammenhängenden Verhältnisse richten sich nach der Rechtsordnung der Slowakischen Republik.
  1. Die Kunden bestätigen bei der Aufgabe der Bestellung ihr Einverständnis mit diesen AGB. Das Hotel behält sich das Recht vor, die AGB einseitig zu ändern. Die Pflicht der schriftlichen Bekanntgabe der Änderung der AGB ist durch deren Platzierung auf den Seiten des Hotels (der Website) www.hoteltrenciansketeplice.sk erfüllt
    Die geänderten AGB werden auf das Schuldverhältnis der Vertragsparteien ab dem Tag ihres Inkrafttretens angewendet.
    Die geänderten AGB haben keinen Einfluss auf die Rechtsansprüche, die zwischen den Vertragsparteien vor dem Wirksamwerden der Änderung entstanden sind.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.
  1. Verhältnisse, die in diesen AGB oder im Vertrag nicht geregelt sind, richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik, die ihnen ihrer Natur nach näher sind.
  2. Alle Streitigkeiten, die aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit ihm entstehen, werden durch gegenseitige Vereinbarung gelöst. Falls keine Einigung zustande kommt, werden die Streitigkeiten endgültig durch das zuständige ordentliche Gericht in der Slowakischen Republik entschieden.
    In diesen AGB haben die nachstehend definierten Begriffe und Ausdrücke die folgende Bedeutung, sofern der Kontext, in dem sie verwendet wurden, nicht die Anwendung einer anderen Bedeutung erfordert:
    a/ Hotel – eine Beherbergungseinrichtung mit der Bezeichnung Hotel Panoráma, deren Eigentümer und Betreiber die Gesellschaft Hotel Panoráma Trenčianske Teplice s.r.o. ist. Der Betrieb des Hotels Panoráma befindet sich unter der Adresse Nádražná 1902/12, 914 51 Trenčianske Teplice und ist im Einklang mit der Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft der Slowakischen Republik Nr. 277/2008 Slg., mit der die Klassifizierungsmerkmale für Beherbergungseinrichtungen bei ihrer Einordnung in Kategorien und Klassen festgelegt werden, in die Kategorie: Hotel, Klasse: **** eingeordnet.
    b/ Hotelräumlichkeiten – alle Innenräumlichkeiten des Hotels, die vor allem Gesellschafts-, Restaurant-, Beherbergungsräume, Lager, Büros, Flure, Treppenhäuser, den Außenparkplatz, die Sommerterrasse, Rasenflächen, Zufahrtswege usw. umfassen.
    c/ Kunde/Gast – jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Hotel einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen abschließt oder dem Hotel eine verbindliche Bestellung/Reservierung vorlegt.
    d/ Vertrag/Bestätigung der Reservierung oder Bestellung – hat die Bedeutung gemäß Art. 2 dieser AGB
    e/ Vertragspartei – bedeutet einzeln das Hotel oder den Kunden/Gast
    f/ Vertragsparteien – sind gemeinsam das Hotel und der Kunde/Gast
    g/ Dienstleistung – bedeutet jegliche Dienstleistung im Rahmen des Hotels im Einklang mit seinem Unternehmensgegenstand, vor allem jedoch Beherbergungs-, Verpflegungs-, Wellness- und Kongressleistungen, den Verkauf von Waren, die Vermietung von Räumlichkeiten und Einrichtungen, Dienstleistungen der technischen, personellen und organisatorischen Sicherstellung usw.
    h/ Veranstaltung – eine gesellschaftliche, kulturelle, bildende und andere Veranstaltung, an der eine größere Anzahl von Personen teilnimmt, die mit der Erbringung mehrerer Arten von Hotelleistungen verbunden ist, vor allem jedoch Events, Bankette, Seminare, Konferenzen, Ausstellungen, Schulungen, Firmenfeiern, Hochzeitsempfänge, Geburtstagsfeiern usw.
    I/ Veranstalter – jede natürliche oder juristische Person, die die Veranstaltung organisatorisch, technisch oder auf andere Weise im Namen oder zugunsten des Kunden sicherstellt und zu diesem Zweck in ein Vertragsverhältnis mit dem Hotel eintritt; sofern nicht anders vereinbart, gilt, dass der Besteller der Veranstaltung /Kunde/ ihr Veranstalter ist
    j/ Einzelkunde – 1 bis 9 Personen, die gemeinsam eine Hotelleistung bestellen oder eine Unterkunft im Hotel reservieren, in der Regel mit demselben Termin der Ankunft und Abreise
    k/ Gruppe – 10 und mehr Personen, die gemeinsam Hotelleistungen bestellen oder eine Unterkunft im Hotel reservieren, in der Regel mit demselben Termin der Ankunft und Abreise
    l/ Zeitpunkt der Zahlung – der Moment, in dem die berechtigte Vertragspartei die reale Möglichkeit erlangt hat, über die gezahlten Geldmittel zu verfügen, d. h. am Tag ihrer Gutschrift auf dem Konto, der Entgegennahme an der Kasse usw.
    m/ Schaden – der tatsächliche Schaden und der entgangene Gewinn. Der Schaden wird in Geld ersetzt; wenn die berechtigte Vertragspartei jedoch darum ersucht und zugleich wenn dies möglich ist, wird der Schaden durch Wiederherstellung des vorherigen Zustands ersetzt.
    n/ Stornierung – die Annullierung der Unterkunft. Bei Einhaltung der Stornobedingungen kann der Gast die Inanspruchnahme der Anzahlung bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres beanspruchen. Bei Nichteinhaltung der Stornobedingungen verfällt die geleistete Zahlung zugunsten des Hotels.
  1. Sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt, gilt, dass die in diesen AGB verwendeten Begriffe und Ausdrücke, die nur die Einzahl bezeichnen, die Mehrzahl einschließen, und umgekehrt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels Panoráma Trenčianske Teplice treten am 01. Juli 2026 in Kraft.

Ing. Marta Mišíková
Geschäftsführerin der Gesellschaft