Allgemeine Geschäftsbedingungen  Hotel Panoráma Trenčianske Teplice GmBH Is.Dn.Nr. 363 34 227

Artikel  1

Einführende Bestimmungen und Konzepte

1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen / im Folgenden nur AGB / wurden von der Firma Hotel Panorama Trenčianske Teplice sro mit Sitz in Trenčianske Teplice, Nádražná ulica 1902/12, akzeptiert und genehmigt, eingetragen in das Handelsregister des Bezirksgerichts Trenčín, Abschnitt: Abschnitt: Sro Insert Nummer: 14494 / R. Im Folgenden als Panorama Hotel bezeichnet.

  1. Im Folgenden als Panorama Hotel bezeichnet. In diesen AGB haben die unten definierten Begriffe und Ausdrücke die folgende Bedeutung, es sei denn, der Kontext, in dem sie verwendet wurden, erfordert die Anwendung einer anderen Bedeutung:

a / Hotelunterkunft mit der Bezeichnung Hotel Panorama, im Besitz und betrieben von Hotel Panoráma Trenčianske Teplice sro .. Das Hotel Panorama befindet sich in Nádražná 12, 914 51 Trenčianske Teplice und entspricht dem Dekret des Wirtschaftsministeriums der Slowakischen Republik Nr . 277/2008 Slg., Die die Klassifizierungszeichen für Beherbergungsbetriebe in ihrer Klassifizierung in Kategorien und Klassen festlegt, die in der Kategorie: Hotel, Klasse: **** enthalten sind

 b / Hotelgelände – alle Innenräume des Hotels, einschließlich Sozial-, Restaurant-, Aufenthaltsräume, Lagerhäuser, Büros, Korridore, Treppen, Parkplätze im Freien, Sommerterrasse, Rasenflächen, Zufahrtsstraßen usw.

c / Kunde – jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Hotel einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen abschließt oder dem Hotel eine verbindliche Bestellung übermittelt. d / Vertrag – hat die Bedeutung gemäß Art. 2 dieser AGB

e / Vertragspartei – bezeichnet separat das Hotel oder den Kunden

 f / Vertragsparteien – sind das Hotel und der Kunde

 g / Service – bezeichnet jeden Service innerhalb des Hotels gemäß seinem Geschäftsthema, insbesondere aber Unterkunfts-, Catering-, Wellness- und Kongressdienste, Verkauf von Waren, Vermietung von Räumlichkeiten und Ausrüstung, technische, personelle und organisatorische Dienstleistungen usw.

 h / Veranstaltung – soziale, kulturelle, pädagogische und andere Veranstaltung, an der eine größere Anzahl von Personen teilnimmt und die mit der Erbringung verschiedener Arten von Hoteldienstleistungen verbunden ist, insbesondere aber Veranstaltungen, Bankette, Seminare, Konferenzen, Ausstellungen, Schulungen, Firmenfeiern, Hochzeitsempfänge, Geburtstagsfeiern usw.  I / Veranstalter – jede natürliche oder juristische Person, die die Veranstaltung organisatorisch, technisch oder anderweitig im Auftrag oder zum Nutzen des Kunden organisiert und zu diesem Zweck ein Vertragsverhältnis mit dem Hotel eingeht, sofern nicht anders vereinbart, der Kunde des event / client / ist der Veranstalter

 j / Einzelkunde – 1 bis 9 Personen, die gemeinsam den Hotelservice bestellen oder eine Hotelunterkunft buchen, normalerweise zur gleichen Zeit der Ankunft und Abreise

k / Gruppe – 10 und mehr Personen, die gemeinsam Hotelservices bestellen oder Hotelunterkünfte buchen, normalerweise zur gleichen Zeit bei Ankunft und Abreise

 l / Zeitpunkt der Zahlung – der Moment, in dem der berechtigte Vertragspartner eine echte Gelegenheit erhalten hat, über die gezahlten Mittel zu verfügen, t. j. an dem Tag, an dem sie dem Konto gutgeschrieben, an der Kasse übernommen usw. werden.

m / Schaden – realer Schaden und entgangener Gewinn. Schaden wird jedoch in Geld kompensiert, wenn die autorisierte Partei dies verlangt, und gleichzeitig, wenn möglich, wird der Schaden durch Wiederherstellung des vorherigen Zstands kompensiert.

3.Sofern der Kontext nichts anderes angibt, umfassen die in diesen AGB verwendeten Begriffe und Ausdrücke, die nur den Singular bezeichnen, den Plural und umgekehrt.

Artikel  2

 

Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsschluss

 Diese AGB gelten für alle vertraglichen Verpflichtungen, die das Hotel mit dem Kunden als Gegenpartei bei der Erbringung oder Erbringung von Dienstleistungen eingeht, es sei denn, ihre Anwendung ist im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen

Vertrag bedeutet eine Vereinbarung über Umfang und Inhalt der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, geschlossen:

 a / schriftlich, wenn die Willensbekundungen der Parteien, einschließlich der Unterschriften ihrer Bevollmächtigten, in demselben Dokument enthalten sind, oder

 b / auf der Grundlage einer vom Hotel bestätigten Kundenanfrage.

Bewerbung laut Brief b / des vorhergehenden Absatzes (im Folgenden als Bestellung bezeichnet) setzt der Kunde in Bezug auf das Hotel persönlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail um. Das Vertragsverhältnis wird durch Bestätigung / schriftlich, Fax oder E-Mail / der Bestellung des Kunden durch das Hotel hergestellt. Die AGB sind ein wesentlicher und untrennbarer Bestandteil des zwischen dem Hotel und dem Kunden geschlossenen Vertrags. Abweichende Bestimmungen im Vertrag haben Vorrang vor dem Wortlaut der AGB. Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich das Hotel, dem Kunden einen Service in dem vereinbarten Umfang und der vereinbarten Qualität anzubieten, während der Kunde verpflichtet ist, dem Hotel den Preis für die vereinbarten und erbrachten Dienstleistungen zu zahlen.

Der Vertrag kann auch über einen Vermittler geschlossen werden, wobei der Vermittler selbst als haftende Person gegenüber dem Hotel auftritt, sofern das Hotel der Änderung der Person des haftenden Unternehmens nicht schriftlich zustimmt. Der Kunde ist nicht berechtigt, einige oder alle seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels an einen Dritten abzutreten oder zu übertragen, und ist nicht berechtigt, die gemieteten Räumlichkeiten an einen Dritten zu untervermieten.

Artikel. 3

 

Unterkunftsdienste Reservierung von Dienstleistungen

Die Reservierung kann vom Kunden im eigenen Namen oder zugunsten Dritter vorgenommen werden. Die Reservierung wird dem Kunden (Gast) vom Hotel nach Eingang der Bestellung beim Gast in folgender Form bestätigt:

 mit dem Telefon, geschrieben, elektronisch

Die Bestellung muss enthalten: Vor- und Nachname des Gastes bei Firmennamen, Datum der Nutzung der Hoteldienstleistungen, Kontaktdaten: Telefonnummer, Gastadresse, E-Mail-Kontakt Zahlungsmethode für Dienstleistungen im Fall von Rechnungsdaten eines Unternehmens Umfang und Art der bestellten Dienstleistungen.

Das Hotel ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 24 Stunden oder am nächsten Werktag für Gruppenbuchungen zu bearbeiten, indem die Reservierung bestätigt oder abgelehnt wird. Auf der Grundlage der Bestellung stellt das Hotel eine Buchungsbestätigung aus, die dem Gast das Leistungsspektrum schriftlich oder elektronisch bestätigt.

Unterkunftsbedingungen

 

Nur der eingecheckte Gast kann im Hotel untergebracht werden.

Zu diesem Zweck legen sie ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vor. Er / sie überprüft und unterschreibt die Registrierungskarte, die er / sie bei der Registrierung an der Rezeption aushändigt. Beim Check-in garantiert der Gast die Zahlung der gebuchten Leistungen (abhängig von der Anzahl der Nächte) durch Vorautorisierung von der Zahlungskarte oder durch Barzahlung.

Leider kann der Gast nicht bleiben, wenn er sich weigert, die gebuchten Leistungen zu garantieren. Bei der Nutzung der Leistungen auf dem Konto des Zimmers ist der Gast verpflichtet, eine Hotelkarte vorzulegen und die Rechnung zu unterschreiben.

Die endgültige Rechnung für den Gast wird am Ende des Aufenthalts an der Rezeption bezahlt. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer ab 14:00 Uhr vorzubereiten und dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

Am vereinbarten Anreisetag ist der Kunde nur dann berechtigt, das gebuchte Zimmer vor dem angegebenen Datum zur Verfügung zu stellen, wenn das Hotel dies bei der Bestätigung der Reservierung zugestimmt hat. Reservierte Zimmer, die der Kunde spätestens um 18:00 Uhr übernommen hat.

 Am Tag der Ankunft ist das Hotel berechtigt, es einem anderen Kunden zu überlassen. Dies gilt nicht, wenn die spätere Ankunft des Kunden ausdrücklich vereinbart wurde

Wenn der Kunde an einer garantierten Reservierung interessiert ist, ist das Hotel berechtigt, vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 100% des Gesamtpreises der gebuchten Unterkunft zu verlangen.

Die Reservierung gilt zum Zeitpunkt der Zahlung der erforderlichen Anzahlung als vom Hotel garantiert. Ein Kunde, der vor 6:00 Uhr im Hotel bleibt. am Morgen ist er verpflichtet, den Preis für die Unterkunft für die gesamte vergangene Nacht zu zahlen. Von einem Kunden, der vor 10:00 Uhr eine Unterkunft anfordert.

Wenn das Zimmer am Vortag nicht belegt war und das Zimmer am Vortag nicht belegt war, kann das Hotel die Zahlung von 50% des Unterkunftspreises für die Vornacht verlangen (sogenannter früher Check-in).

 Beim Einzug in das Zimmer ist der Kunde verpflichtet, Mängel, Unregelmäßigkeiten oder Reservierungen unverzüglich nach Feststellung an der Hotelrezeption zu melden. Er ist auch verpflichtet, fortzufahren, wenn er Schäden am Raum, seiner Ausrüstung oder seinem Inventar feststellt. Für den Fall, dass das Hotel nach dem Aufenthalt des Kunden eine Beschädigung des Zimmers oder seines Inventars feststellt, ohne dass der Kunde diese Tatsachen an der Hotelrezeption meldet, ist der Kunde verpflichtet, das Hotel für diesen Schaden vollständig zu entschädigen.

 Der Kunde ist verpflichtet, das Zimmer am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen. am vereinbarten Abreisetag, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde.

Wenn der Kunde das Zimmer nach Ablauf dieser Frist, spätestens jedoch um 16:00 Uhr, verlässt, ist das Hotel berechtigt, eine Gebühr von 30 Euro (sogenannter später Check-out) und nach 16:00 Uhr zu erheben. voller Preis für die Unterkunft am nächsten Abend.

Übersteigt der Preis für die von einem einzelnen Kunden erbrachten Leistungen den Betrag von 600 EUR, ist der Kunde verpflichtet, die Rechnung für die bisher erbrachten Leistungen auf Anfrage der Hotelrezeption unverzüglich zu bezahlen.

 Der Aufenthalt des Kunden, seine sonstigen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Hotel werden durch die Unterkunftsregeln des Panorama **** Hotels und die Betriebsregeln des Hotels geregelt. Die individuellen Regeln sind für Hotelgäste verbindlich

. Sofern dies nicht von der Natur der Sache ausgeschlossen ist, gelten die Bestimmungen dieses Artikels der AGB auch für die Unterbringungsbedingungen von Gruppen, sofern der untergebrachte Gast und die Person, die die Gruppenreservierung vorgenommen hat, gemeinsam für die Verpflichtungen gegenüber dem Hotel verantwortlich sind und einzeln.

Artikel. 4

 

 Veranstaltungen

Der Leistungsumfang des Hotels im Zusammenhang mit der Veranstaltung ist vertraglich geregelt. Wenn die Dienstleistungen von den Parteien vereinbart, aber nicht genau festgelegt wurden, ist das Hotel berechtigt, dem Veranstalter Dienstleistungen und Waren zur Verfügung zu stellen, die vom Hotel im Rahmen des vereinbarten Budgets festgelegt wurden. Das Hotel ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen für die im Vertrag vereinbarte Teilnehmerzahl ordnungsgemäß, pünktlich und in der üblichen Qualität zu erbringen. Die Qualität der erbrachten Leistungen hängt von der Mitarbeit des Veranstalters ab, die in erster Linie darin besteht, das vereinbarte Material und den Zeitplan der Veranstaltung einzuhalten. Das Hotel behält sich das Recht vor, Bestellungen des Veranstalters im Zusammenhang mit der Veranstaltung abzulehnen, wenn diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist im Voraus an das Hotel geliefert wurden. Das Hotel kann aus Gründen, die dem Veranstalter zuzurechnen sind, eine dringende Änderung der Organisation der Veranstaltung vornehmen und eine Stornierungs- / Stornierungsgebühr in Höhe des vom Hotel festgelegten Betrags entrichten. Der Veranstalter der Veranstaltung ist verpflichtet, die genaue Teilnehmerzahl der Veranstaltung spätestens sechs (6) Werktage vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben, wobei von einer Abweichung von der vereinbarten Anzahl von maximal 10% ausgegangen wird. Ist die Anzahl der Personen geringer, ist das Hotel berechtigt, eine Stornogebühr zu erheben, wenn die vereinbarte Kapazität die 10% Abweichung nicht überschreitet und / oder andere als die vereinbarten Räumlichkeiten zur Verfügung stellt oder vom Vertrag zurücktritt. Wenn der Veranstalter die Erbringung von Dienstleistungen für eine größere Anzahl von Personen anfordert, wird das Hotel unter Berücksichtigung der räumlichen und betrieblichen Kapazität alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um diese einzuhalten. Für Dienstleistungen mit einer Abweichung von mehr als 10% ist jedoch eine Berechtigung zulässig die Erstattung der damit verbundenen erhöhten Kosten zu beantragen. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Erbringung von Dienstleistungen für Personen, die die angegebene Abweichung überschreiten. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, der Veranstaltung zu gestatten, eigene Mahlzeiten und Getränke zu konsumieren, die nicht vom Hotel bereitgestellt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Wenn der Veranstalter der Veranstaltung und / oder die Teilnehmer der Veranstaltung aufgrund einer besonderen vertraglichen Vereinbarung berechtigt sind, alkoholische Getränke, die nicht vom Hotel bereitgestellt werden, mitzubringen und zu verwenden, ist er zur Zahlung einer zusätzlichen Servicegebühr verpflichtet -namens Kork in der vom Hotel festgelegten Menge. In diesem Fall übernimmt der Veranstalter der Veranstaltung auch die volle Verantwortung für die rechtliche Herkunft, die Gesundheitssicherheit und die Steuerabrechnung. Zollpflichten im Zusammenhang mit importierten alkoholischen Getränken. Wenn der Veranstalter und / oder die Teilnehmer aufgrund einer besonderen vertraglichen Vereinbarung berechtigt sind, Backwaren und Süßwaren, die nicht vom Hotel bereitgestellt werden, mitzubringen und zu konsumieren, ist der Veranstalter voll verantwortlich für die Gesundheit und Hygiene der Back- und Süßwaren. In Übereinstimmung mit den im Bereich der öffentlichen Gesundheit geltenden allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen ist das Hotel berechtigt, von jeder Art dieser Produkte eine Kontrollprobe zu entnehmen und diese für den erforderlichen Zeitraum in der vorgeschriebenen Weise zu lagern. Der Veranstalter ist voll verantwortlich für Schäden (hauptsächlich aufgrund von Schäden, Zerstörung, Verlust, Diebstahl) am Hotelgelände, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Handlung des Veranstalters, der Veranstaltungsteilnehmer oder Dritter (z. B. Personen) entstanden sind Bereitstellung von Musikproduktion, Videoaufzeichnung usw.), die an der Vorbereitung und / oder dem Verlauf der Veranstaltung auf der Grundlage der Beziehung zum Veranstalter oder den Teilnehmern der Veranstaltung beteiligt sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Hotel den Schaden spätestens 10 Tage nach Übermittlung der Schadensersatzerklärung zu ersetzen. Der Veranstalter der Veranstaltung ist verpflichtet, alle allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen für seine Aktivitäten einzuhalten. Für den Fall, dass die Tätigkeit des Veranstalters, der Veranstaltung selbst oder eines Teils davon, die auf dem Hotelgelände (Musik, Aufführungen von Künstlergruppen oder Darstellern) oder im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen und Waren durchgeführt wird, Zustimmung, Ausdruck, Meinung, Vertrag, Vereinbarung mit staatlichen oder öffentlichen Verwaltungsbehörden oder anderen Dritten oder wenn dieser Dritte berechtigt ist, eine Geldbuße, eine Gebühr, Steuern, Lizenzgebühren oder andere monetäre oder nicht monetäre Vorteile aufgrund des jeweiligen Ereignisses zu verhängen oder zu verlangen Gemäß den Bestimmungen, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum (Autoren, Darsteller), ist der Veranstalter der Veranstaltung verpflichtet, diese Zustimmung, Erklärung, Stellungnahme einzuholen, die entsprechende Vereinbarung oder den Vertrag abzuschließen, Geldleistungen zu zahlen oder andere Leistungen an Dritte oder staatliche Verwaltungen zu erbringen oder öffentliche Verwaltung in vollem Umfang. Für den Fall, dass das Hotel auf der Grundlage einer gültigen Entscheidung eines Staates oder einer öffentlichen Verwaltungsbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle eine Dienstleistung nach dem vorstehenden Absatz erbringt, ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel auf ersten schriftlichen Antrag innerhalb der zu ersetzen darin angegebener Zeitraum). Das Hotel kann vom Veranstalter die Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes verlangen, wenn das Hotel dies unter den gegebenen Umständen für gerechtfertigt hält. Alle mit dem Wachdienst verbundenen Kosten trägt ausschließlich der Veranstalter. Der Veranstalter der Veranstaltung ist berechtigt, Gegenstände, Gegenstände oder Dekorationen im Zusammenhang mit der Veranstaltung nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels in die genutzten Bereiche des Hotels zu bringen. Um mögliche Schäden zu vermeiden, ist der Veranstalter verpflichtet, die Installation und den Standort im Voraus mit dem Hotel zu vereinbaren. Diese Gegenstände müssen jedoch unmittelbar nach der Veranstaltung entfernt werden und dürfen nicht vorübergehend oder dauerhaft in öffentlich zugänglichen Hotelbereichen gelagert werden. Für den Fall, dass der Veranstalter gegen seine Verpflichtungen aus diesem Absatz verstößt, ist das Hotel berechtigt, diese Gegenstände und Gegenstände zu entfernen und auf Kosten und Risiko des Veranstalters aufzubewahren. Außerdem ist es berechtigt, eine Kaution oder eine Mietgebühr zu erheben. Für den Fall, dass die Veranstaltung die öffentliche Ordnung stören, die Interessen des Hotels und anderer Kunden einschränken oder gefährden kann, ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel unverzüglich zu benachrichtigen. Das Hotel ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um eine solche Situation zu verhindern, und der Veranstalter der Veranstaltung ist verpflichtet, für die erforderliche Zusammenarbeit zu sorgen.

Artikel  5

 

Technisches Equipment

Der Auftraggeber ist berechtigt, die technische Grundausstattung der unter den Bedingungen und zum Preis vereinbarten Räumlichkeiten in dem von den Vertragsparteien vereinbarten Umfang zu nutzen. Wenn die Parteien schriftlich zustimmen, ist das Hotel verpflichtet, spezielle technische Ausrüstung von Dritten bereitzustellen. In diesem Fall ist der Kunde für den professionellen Umgang mit dieser Ausrüstung und deren ordnungsgemäße Lieferung verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel für Schäden zu entschädigen, die durch die Rechte Dritter in Bezug auf das Laden und die Verwendung solcher technischer Geräte entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen Geräte innerhalb einer angemessenen Zeit vor der Veranstaltung zu inspizieren und zu testen und alle Mängel unverzüglich beim zuständigen Mitarbeiter der technischen Abteilung des Hotels zu beanstanden, andernfalls haftet das Hotel nicht für nicht förderfähige technische Geräte oder Mängel. Der Kunde darf andere technische Geräte als das Hotel nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels und nach vorheriger Genehmigung durch die technische Abteilung des Hotels verwenden. Diese Bestimmung gilt auch für die Verwendung von Telefonen, Faxgeräten oder anderen Kommunikationssystemen, die auf dem Hotelgelände installiert oder an das Hotelsystem angeschlossen werden können. Die Zustimmung des Hotels kann von der Zahlung einer Sondergebühr oder einer anderen Leistung abhängig gemacht werden (pauschale Entschädigung für Stromverbrauch, Anschlussgebühr usw.). Artikel Nummer. 6 Preis für Dienstleistungen und Zahlungsbedingungen Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel für die vereinbarten und / oder erbrachten Leistungen den im Vertrag angegebenen oder in der vertraglich festgelegten Weise berechneten Preis zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, ergibt sich der vereinbarte Preis für Hoteldienstleistungen aus den gültigen Hotelpreislisten. Das Hotel veröffentlicht die entsprechenden Preislisten auf übliche Weise, insbesondere auf seiner Website, an der Rezeption oder in anderen Einrichtungen. Der Kunde, der die Veranstaltung organisiert, ist auch verpflichtet, dem Hotel alle Dienstleistungen und Waren (einschließlich anderer damit verbundener Kosten wie Speisen und Getränke, Telefonrechnungen) zu erstatten, die im Rahmen des Vertrags den untergebrachten Personen und / oder zur Verfügung gestellt wurden Teilnehmer. Für den Fall, dass vertragsgemäße Dienstleistungen oder Waren direkt dem Gast, der untergebrachten Person oder der Gruppenreservierung des Veranstalters in Rechnung gestellt werden, sind der Veranstalter und diese Person gesamtschuldnerisch zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet Preis des Hotels. Die Preise für im Vertrag vereinbarte und in den gültigen Preislisten aufgeführte Dienstleistungen enthalten die Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuer /, der Preis für die Unterkunft enthält jedoch keine lokale Steuer. Für den Fall, dass sich der Mehrwertsteuersatz ab dem Zeitpunkt der Preisberechnung ändert, ist das Hotel verpflichtet, bei der Rechnungsstellung den entsprechenden Mehrwertsteuersatz gemäß einer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Sonderregelung für die Mehrwertsteuer anzuwenden. Wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und dem ersten Tag der Veranstaltung / Leistungserbringung länger als 4 Monate ist und gleichzeitig während dieses Zeitraums gemäß der Hotelpreisliste die Preise für vereinbarte Leistungen erhöht werden, hat das Hotel Anspruch darauf Erhöhen Sie einseitig die vereinbarten Preise, jedoch nicht mehr als 10%, die das Hotel dem Kunden mitteilen muss.

Sofern sich aus dem Vertrag zwischen dem Hotel und dem Veranstalter nichts anderes ergibt, ist der Veranstalter verpflichtet, spätestens 7 (sieben) Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 80% des vereinbarten Veranstaltungspreises zu leisten. Sofern im Voraus nichts anderes vereinbart wurde, ist die Grundlage für die Abrechnung der Hotelleistungen ein Steuerdokument – eine Rechnung, die in der Regel am Tag der Abreise des Kunden vom Hotelgelände oder an dem Tag ausgestellt wird, an dem der Kunde alle bestellten Hoteldienstleistungen in Anspruch genommen hat. Die Rechnung muss alle zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden besonderen Bestimmungen gemäß einer besonderen gesetzlichen Regelung enthalten. Steuerunterlagen (Rechnungen, Rechnungen) des Hotels sind innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ausstellung nur dann vollständig zu zahlen, wenn der Vertrag oder diese AGB eine andere Frist vorsehen. Im Falle einer Zahlungsverzögerung des Kunden ist das Hotel berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 0,05% des für jeden Verspätungstag einschließlich des Zahlungstages fälligen Betrags in Rechnung zu stellen. Verzugszinsen sind auf die erste schriftliche Anfrage des Hotels innerhalb der in der Anfrage angegebenen Frist zu zahlen. Zahlungen über 5.000 EUR können nicht in bar erfolgen. Der Wert einer Zahlung, der in mehrere separate Zahlungen unterteilt ist, ist die Summe der Werte dieser Zahlungen, wenn diese Zahlungen aus einem einzigen Rechtsverhältnis resultieren. Für den Fall, dass ein Kunde, dem vom Hotel eine Gutschrift oder besondere Zahlungsbedingungen gewährt wurden, mit der Erfüllung einer Geldverpflichtung gegenüber dem Hotel in Verzug ist, ist das Hotel berechtigt, diese Gutschrift oder Sonderkonditionen sowie alle ausstehenden Verpflichtungen des Hotels einseitig zu widerrufen Kunden zum Hotel werden fällig. Die Zahlung per Kreditkarte kann vor und nach der Inanspruchnahme der Hoteldienstleistungen auf der Grundlage der vom Kunden für die Zahlung erforderlichen Daten erfolgen. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Kreditkarte des Kunden zusätzlich mit etwaigen Unterschieden zu belasten, die bei seiner Abreise festgestellt werden (z. B. verursachte Schäden usw.). Mit dieser ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bei der Bestellung ist das Hotel in diesem Fall verpflichtet, den Kunden schriftlich über eine zusätzliche Abrechnung von Differenzen von der Kreditkarte des Kunden und die Gründe für eine solche zusätzliche Abrechnung zu informieren.

Artikel 7

 

Stornierungsbedingungen

Stornierung bedeutet, dass der vertragswidrige Ausdruck des Willens des Kunden ungeachtet seines Verschuldens einseitig die vereinbarten Leistungen oder Teile davon annulliert, widerruft, aufhebt, nicht übernimmt oder nicht nutzt. Die rechtliche Konsequenz der Stornierung ist die Beendigung der Verpflichtung des Hotels zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen und die Verpflichtung des Kunden, eine Stornierungsgebühr an das Hotel zu zahlen. Die Stornogebühr hat den Charakter einer Vertragsstrafe und dient auch als Ersatz für Schäden, die dem Hotel durch Nichteinhaltung des Vertrags durch den Kunden entstanden sind. Die Stornogebühr entspricht einem Prozentsatz des Preises der vereinbarten Leistungen. Die Höhe der Stornogebühr wird, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, in Abhängigkeit von der Zeitspanne festgelegt, die vom Zeitpunkt der Stornierung bis zum Datum des geplanten Beginns der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen wie folgt vergangen ist:

 Zeit von der Stornierung bis zum geplanten Datum der Leistungserbringung in Kalendertagen Höhe der Stornierungsgebühr in Prozent

29 bis 15 einschließlich                     10

14 bis 8 einschließlich                       20

7 bis 5 einschließlich                         30

4 bis 2 einschließlich                         50

1 und weniger                                  100

Für den Fall, dass nur ein Teil des Umfangs der vereinbarten Leistungen storniert wird, wird die Stornogebühr gemäß diesem Artikel nur aus dem Preis der Leistungen ermittelt, die aufgrund der Stornierung nicht erbracht wurden. Wenn bei der Bestätigung der Reservierung des Veranstaltungstermins die Reservierungskaution vom Veranstalter übernommen und die Veranstaltung anschließend storniert wird oder aus Gründen des Kunden kein Vertrag für die Veranstaltung geschlossen wird, beträgt die Anzahlung als vereinbarte Stornogebühr angesehen. Das Recht des Hotels auf eine Stornogebühr gemäß Abs. 2 dieses Artikels in Höhe der Reservierungsgebühr übersteigt dies nicht. Das Hotel ist berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Mittel als Kaution zur Zahlung der Stornogebühr in Form einer einseitigen Aufrechnung zu verwenden. Wenn das Hotel Anspruch auf eine Stornierungsgebühr hat, ist das Hotel verpflichtet, dem Kunden innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Ursprungs der geltend gemachten Stornierungsgebühr eine Mitteilung über die Quantifizierung der Höhe der Stornierungsgebühr und deren Fälligkeitsdatum zu senden Auch zur Benachrichtigung über die Ausführung einer einseitigen Verrechnung mit der Forderung des Kunden für die Rückzahlung der Kaution. In Ausnahmefällen (Krankheit, Tod usw.) kann das Hotel auf das Recht auf eine Stornierungsgebühr verzichten, wenn nachweislich ein schwerwiegender Grund für die Stornierung vorliegt.

Artikel  8

 

 Rücktritt vom Vertrag

Jede Vertragspartei kann aus im Vertrag ausdrücklich genannten Gründen vom Vertrag zurücktreten. Das Hotel kann aus folgenden Gründen auch vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, diese oder einige von ihnen sind im Vertrag ausdrücklich als Gründe für den Rücktritt ausgeschlossen: und / dieses Recht wurde schriftlich mit dem Kunden vereinbart b / Der Kunde besteht nicht auf der Leistung des Hotels c / Bis zum geplanten Beginn der Leistungserbringung sind mehr als 90 Tage vergangen d / es gibt Umstände, für die das Hotel nicht verantwortlich ist und die die Vertragserfüllung unmöglich machen e / der Kunde hat nach dem Fälligkeitsdatum Verpflichtungen gegenüber dem Hotel Bei der Buchung wurde eine Vorauszahlung oder eine Vorauszahlung vereinbart und der Kunde kam seiner Verpflichtung nicht rechtzeitig nach g / Die Dienstleistungen wurden bestellt oder reserviert, um falsche, irreführende, falsche oder irreführende Informationen über den Kunden oder andere wesentliche Tatsachen bereitzustellen Das Hotel hat einen vernünftigen Grund zu der Annahme, dass die Nutzung von Hoteldienstleistungen den ordnungsgemäßen Betrieb des Hotels, die Sicherheit des Hotels, seiner Mitarbeiter oder Kunden gefährden und den Ruf oder die Ernsthaftigkeit des Hotels für die Öffentlichkeit schädigen könnte, ohne dass dies rechtmäßig zuzurechnen ist an den Eigentümer. Das Leitungsgremium des Hotels.

Artikel Nr.9

Haftung für Schäden an eingebrachten oder verschobenen Gegenständen

Das Hotel haftet nicht für Schäden an eingebrachten oder verschobenen Gegenständen, die von oder von den untergebrachten Kunden gebracht wurden, es sei denn, der Schaden wäre anderweitig eingetreten. Das Hotel ist nur dann für Schmuck, Geld und andere Wertsachen verantwortlich, wenn der Kunde diese zur Aufbewahrung übergeben hat oder wenn der Kunde den verantwortlichen Hotelangestellten zur Aufbewahrung anvertraut hat. Das Recht auf Entschädigung erlischt, wenn es nicht spätestens am fünfzehnten Tag nach dem Tag, an dem der verletzte Klient Kenntnis erlangt hat, ausgeübt wurde.

Artikel 10

 Kommunikation und Lieferung

Jede Benachrichtigung oder sonstige formelle Mitteilung zwischen den Parteien muss schriftlich erfolgen, und die betreffende Partei muss persönlich per Post / Einschreiben / Express-Kurierdienst an die in angegebene Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse gesendet oder zugestellt werden Der Vertrag kann auch im Titel des Vertrags enthalten sein / oder an eine andere Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse, die die Vertragsparteien einander gemäß diesem Artikel mitteilen. Jede Mitteilung oder sonstige formelle Mitteilung gilt als ordnungsgemäß eingegangen: a / am Tag der Lieferung der Sendung an den betreffenden Vertragspartner, wenn die Sendung persönlich, per Kurierdienst oder per Post / als registrierte Sendung geliefert wurde / oder wenn der Adressat die Sendung am Tag der Ablehnung ablehnt die Sendung unzustellbar annehmen /, b) im Falle des Versands einer Sendung per Fax oder E-Mail am Tag der Faxübertragung oder des Versands einer E-Mail, wenn die Sendung vor 15:00 Uhr versandt wurde. An jedem Arbeitstag, in anderen Fällen am Arbeitstag nach dem Tag des Versands.

 Artikel Nummer. 11

Gemeinsame und endgültige Bestimmungen

Diese AGB, der Vertrag und die aus dem Vertrag resultierenden oder mit dem Vertrag verbundenen Beziehungen unterliegen dem Recht der Slowakischen Republik.

 Kunden bestätigen ihre Zustimmung zu diesen AGB bei der Ausführung der Bestellung. Das Hotel behält sich das Recht vor, die AGB einseitig zu ändern.

Die Verpflichtung, die AGB schriftlich zu benachrichtigen, wird erfüllt, indem sie auf der Website des Hotels (Website) www.hoteltrenciansketeplice.sk platziert werden

Die geänderten AGB gelten für das Vertragsverhältnis der Vertragsparteien ab dem Datum ihres Inkrafttretens.

 Die geänderten AGB berühren nicht die Rechtsansprüche, die zwischen den Vertragsparteien vor Inkrafttreten der Änderung entstanden sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Wirksamkeit anderer Bestimmungen dieser AGB.

Beziehungen, die nicht in diesen AGB oder im Vertrag geregelt sind, unterliegen den einschlägigen Bestimmungen allgemein verbindlicher Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik, die ihnen näher stehen.

Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag werden einvernehmlich beigelegt. Wird keine Einigung erzielt, werden die Streitigkeiten endgültig vom zuständigen Gericht in der Slowakischen Republik entschieden.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Panorama Hotels Trenčianske Teplice treten

 am 1. Juli 2015 in Kraft.

Ing. Marta Mišíková

 ausführender Manager der Gesselschaft Hotel PANORAMA Trenčianske Teplice s.r.o.